Manchmal reicht ein qualmender Gartengrill, ein surrendes Klimagerät oder ein ständig bellender Hund, um Nachbarn zu erbitterten Feinden zu machen. Der Sommer ist die Hochsaison für den Streit am Gartenzaun. Eine kleine Meinungsverschiedenheit kann dann auch schnell vor Gericht enden. Ein Grazer Anwalt erzählt aus der Praxis.
Wenn die Temperaturen steigen, nehmen auch Nachbarschaftsstreitigkeiten spürbar zu. Denn der Sommer bringt nicht nur Sonne, sondern auch Konflikte. Besonders häufig geht es um Lärm. Grillpartys bis spät in die Nacht sorgen für Ärger. Auch Bauarbeiten nehmen in den warmen Monaten zu. Hämmern und Bohren am Wochenende und auch Kinderlärm sind ein sensibles Thema. Während die einen ihn als normal empfinden, fühlen sich andere gestört.
Wenn der Ast über den Zaun hängt ...
Auch das Thema Gartenpflege sorgt für Spannungen. Überhängende Äste sind häufige Auslöser. „Das regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch“, weiß Christoph Rappold, Rechtsanwalt in Graz. Darin heiß es: „Jeder Eigentümer kann (...) fremde Pflanzen entfernen (...) und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden.“ Das müsse aber schonend und fachgerecht geschehen. „Die Kosten trägt der beeinträchtigte Eigentümer“, so Rappold.
Da werden Reifen zerstochen, Autos zerkratzt und Schlösser verklebt. Da hilft als Ultima Ratio nur der Gang zu Gericht.

Anwalt Christoph Rappold
Bild: Christian Jauschowetz
Nicht selten enden derartige Streitereien vor Gericht. „Man versucht natürlich eine Mediation, allerdings ist die Situation meist schon so verfahren, dass nur der Gang vor Gericht als Ultima Ratio bleibt.“ Und da ist Geduld gefragt: Bis zu eineinhalb Jahre kann es dann dauern, bis etwa im Verwaltungsstrafverfahren eine Geldstrafe für Lärmbelästigung verhängt wird. Noch frustrierender ist nur der Kampf gegen Geruchsbelästigungen.
700-Euro-Bauverhandlung für Klimagerät
Oft hat ja auch jahrelang mit dem Nachbarn alles gepasst, bis er plötzlich sein wahres Gesicht zeigt. „Krone“-Leserin Karla K. hat sich vorsorglich für den Sommer ein Klimagerät besorgt: „Ein handelsübliches Gerät, das eine Fachfirma schon x-mal installiert hat und das allen Normen entspricht“, schildert die Steirerin. „Trotzdem“, schüttelt sie den Kopf, „muss es jedes Mal aufs Neue genehmigt werden.“
Kein Problem, dachte sie sich. Doch ein Nachbar, der meterweit vom Klimagerät entfernt ist, es weder sieht noch hört, aber an das Grundstück angrenzt, legte sich quer. Also hieß es Bauverhandlung samt Lärmgutachten. Kosten: 700 Euro. Sogar die zuständigen Herren von der Gemeinde können über dieses Schildbürgertum nur den Kopf schütteln. Die haben übrigens bei der Bauverhandlung nicht einmal das Gerät eingeschaltet und Nachbar kam auch keiner. „Ein Wahnsinn, eine reine Arbeits- und Geldbeschaffung“, schimpft Frau K.
Anwalt Christoph Rappold: „Lärm kann schädlich sein, deswegen bedarf es dieser Gesetze.“ Bleibt nur eine alte Weisheit: Der beste Nachbar bleibt mitunter der, den man bloß von Weitem grüßt ...
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