Etwa 200 Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz landen jährlich bei der Arbeiterkammer Steiermark. Lehrlinge und Praktikantinnen sind besonders oft betroffen, die (männlichen) Täter oft mehr als 20 Jahre älter. Was Betroffene tun können.
Der Chef fasst die Mitarbeiterin an, lädt sie immer und immer wieder zum Essen ein, versendet Fotos seiner Genitalien: Vorwürfe der sexuellen Belästigung beschäftigen aktuell den ORF, doch viele Arbeitnehmerinnen sind davon betroffen. „Wir haben Fälle vom Grabschen bis hin zur Vergewaltigung“, sagt Bernadette Pöcheim, Leiterin der Abteilung Soziales bei der Arbeiterkammer Steiermark.
Sie hat die rund 200 Fälle analysiert, zu denen die AK pro Jahr berät. „Die Belästiger sind bei 90 Prozent der Fälle um zumindest 20 Jahre älter. Im Regelfall besteht ein Machtgefälle. Die Betroffenen sind meist junge Frauen um die 20 Jahre.“ Diese jungen (überwiegend) Frauen arbeiten oft in unsicheren Positionen. „Besonders oft sind Lehrlinge, Praktikantinnen oder Migrantinnen betroffen.“
In 99 Prozent der Fälle sind die Betroffenen Frauen, aber es kommt auch vor, dass Männer belästigt werden.

Bernadette Pöcheim, AK Steiermark
Bild: AK Steiermark
Den typischen Täter gibt es nicht, sagt Pöcheim: „Das zieht sich vom Uniprofessor bis hin zum Hilfsarbeiter.“ „Notorische Belästiger“ fallen aber oft wiederholt auf. Insgesamt erleben mehr als 80 Prozent der Arbeitnehmerinnen im Laufe ihres Lebens sexuelle Belästigung.
Breites Feld
„Belästigung beginnt nicht erst bei Küssen und Berührungen“, sagt Pöcheim. Abwertende Namen, Erzählungen von sexuellen Vorlieben, ein Pin-up-Kalender oder anrüchige Computer-Hintergründe – all das zählt. Besonders verbreitet sind sogenannte Dickpics. „Viele glauben, wenn das am Wochenende oder nach der Arbeit passiert, zählt es nicht – das ist falsch.“
Wichtig: „Weder der Kleidungsstil noch die Branche rechtfertigen so ein Verhalten.“ Der Betroffenen muss auch kein beruflicher Nachteil entstanden sein, damit eine Belästigung vorliegt. Und sie muss sich auch nicht gewehrt haben. „Oft ist man in so einer Situation in Schockstarre und hat Angst.“
Betroffenen empfiehlt Pöcheim: „Alles protokollieren – wann und was passiert ist und Personen, die vielleicht etwas bemerkt haben.“ Dann solle man sich an einen Vorgesetzten oder Betriebsrat wenden. „Schweigen hilft jedenfalls nicht – dann passiert das Gleiche der nächsten Frau auch.“ Der Schadensersatzanspruch nach dem Gleichbehandlungsgesetz verjährt nach drei Jahren.
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