Berufstätige, die im zweiten Bildungsweg ein Studium absolvieren möchten, können mit dem Selbsterhaltungsstudium eine finanzielle Unterstützung beantragen. Wie hoch diese ist und nach welchen Kriterien sie sich richtet, erklärt Katrin Hochstrasser, Expertin für Bildung in der Arbeiterkammer Steiermark.
Möchte man nach einigen Jahren in der Berufstätigkeit doch noch ein Studium beginnen, kann das Selbsterhalterstipendium beantragt werden. Anspruch darauf haben Studentinnen und Studenten, die sich mindestens vier Jahre mit mehr als 11.000 Euro Einkommen (brutto minus Sozialversicherung und 132 Euro Werbungskostenpauschale) pro Jahr selbst erhalten haben.
Achtung: Pensionen, Waisenpensionen, Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, AMS-Bezüge und Sozialhilfe zählen auch zum Einkommen.
Studienbeginn muss bei Antrag erfolgt sein
Zum Antragszeitpunkt muss das Studium bereits betrieben werden. Die Altersgrenze erhöht sich mit jedem Jahr Selbsterhalt um ein Jahr, bis maximal zum 38. Lebensjahr. Nach dem zweiten Semester im Bachelorstudium müssen 30 ECTS und nach dem zweiten Semester im Masterstudium 20 ECTS als erfolgreich absolviert nachgewiesen werden.
Im Jahr 2026 beträgt die Zuverdienstgrenze 17.677 Euro, im Jahr 2025 waren es 17.212 Euro. Die monatliche Höchstbeihilfe beläuft sich auf 1.082 Euro, ab Vollendung des 27. Lebensjahres auf monatlich höchstens 1.121 Euro.
Das Einkommen der Eltern spielt beim Selbsterhalterstipendium, im Gegensatz zur gewöhnlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.
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