53-Jähriger angeklagt

Krimi um verschwundenes Baugerüst in Wien

Gericht
21.04.2026 16:07

Ein ungewöhnlicher Aufruf: Anfang 2025 suchte eine Wiener Firma öffentlich verzweifelt nach einem ihrer Baugerüste – Finderlohn inklusive. Vor Gericht findet sich nun ein ehemaliger Bauleiter wieder, der eigentlich nur auf das tonnenschwere Metallgerüst aufpassen wollte. 

Es war ein wirklich skurriler Vermisstenfall, Ende Jänner 2025. Sogar mittels Foto wurde nach einem Metallgerüst gesucht, das von einer Baustelle am Wiener Margaretengürtel einfach verschwand. Sogar einen Finderlohn bot die Firma Meidlinger Gerüstbau – die das 40 Tonnen schwere Metallkonstrukt im Sommer 2024 an eine Baufirma vermietet hatte.

Verschwundenes Gerüst auf Lagerplatz gefunden
Jetzt endet der Vermisstenfall sogar in einem Prozess im Wiener Landl. Denn die 1227 Quadratmeter Metallteile wurden letztlich auf einem Lagerplatz im 20. Bezirk gefunden. Wo sie der damalige zuständige Bauleiter hingebracht hatte.

Anwalt Sebastian Lesigang verteidigt den Ex-Bauleiter (53).
Anwalt Sebastian Lesigang verteidigt den Ex-Bauleiter (53).(Bild: Andi Schiel)

Vor dem Schöffensenat sitzt er jetzt wegen Veruntreuung des Baugerüstes im Wert von über 140.000 Euro. Die Anklage geht davon aus, dass er das sperrige Gut zu Geld machen wollte. Schließlich meldete die Baumfirma, in der der 53-Jährige angestellt war, Insolvenz an.

Weggeschafft aus Angst vor dem Magistrat
„Ja, es hat diesen Abbau gegeben“, räumt Verteidiger Sebastian Lesigang ein. Aber nicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion. Man habe sogar die Gerüstfirma kontaktiert, als das Geld für die Baustelle ausging. „Es hat sich keiner mehr gemeldet“, meint der ehemalige Bauleiter.

Nachdem es einige Tage am Gehsteig gelegen, sich niemand dafür interessiert hatte, brachte es der Angeklagte schließlich zu seinem Fundort – sonst wären Strafen vom Magistrat eingetrudelt. „Mein Ziel war auch, dieses Gerüst zu schützen, falls es jemand mitnehmen will.“ Vermisstenfall also gelöst. Für den 53-Jährigen gibt es einen Freispruch – nicht rechtskräftig.

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