Verkäuferin angeklagt

Betrug mit Pfandbons: „Wollte mir mal was gönnen“

Steiermark
13.04.2026 18:00

Sie erstellte sich selbst an der Kassa Pfandbons, die es gar nicht gab, und lud das ergaunerte Geld auf Paysafe-Karten – so lukrierte eine Verkäuferin innerhalb kürzester Zeit einen vierstelligen Betrag. Bei der internen Revision flog sie auf. Wegen betrügerischem Datenverarbeitungsmissbrauch stand die Steirerin jetzt vor Gericht.

Es war offenbar ein ausgeklügeltes System, dem sich die 56-Jährige bediente. „Es handelt sich hier um kein Kavaliersdelikt. Die Angeklagte ist sehr planvoll vorgegangen, hat das Vier-Augen-Prinzip umgangen und ihre Vertrauensposition ausgenutzt“, sagt Staatsanwältin Elisabeth Gasser. Über 1770 Euro beträgt der verursachte Schaden durch das fehlende Leergut. Denn die Bons, die sie ausdruckte, gab es in Wirklichkeit nicht.

„Ich brauchte das Geld für Medikamente“
Das Gericht hatte der Steirerin im Vorfeld eine Diversion angeboten. Doch die zahlte die Arbeitslose nicht. „Ich war krank und brauchte das Geld für Medikamente“, erklärt sie Richter Martin Heissenberger am Montag in Graz mit tränenerstickter Stimme. Deswegen kam es doch zur Verhandlung.

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Ich dachte, dann geht es mir auch einmal gut. Wenn du alleine bist und alles zahlen musst, ist das nicht so leicht.

Die Angeklagte

Mit manipulierten Pfandbons verdiente sich eine Steirerin was dazu.
Mit manipulierten Pfandbons verdiente sich eine Steirerin was dazu.(Bild: Ivan Zelenin - stock.adobe.com)

„Warum haben Sie das gemacht?“, will der Richter von der Angeklagten wissen. „Ich dachte, dann geht es mir auch einmal gut. Wenn du alleine bist und alles alleine zahlen musst, ist das nicht so leicht“, erklärt die Witwe. „Ich wollte mir einfach mal etwas gönnen. Es tut mir sehr, sehr leid. Es war einfach nur dumm.“

„Danke, dass ich nicht ins Gefängnis muss“
Der Richter verurteilt die 56-Jährige zu drei Monaten auf Bewährung. „Danke, dass ich nicht ins Gefängnis muss“, ist die Steirerin erleichtert. „Aber es ist ein Damoklesschwert, das über Ihnen schwebt. Die schlimmste Konsequenz ist für Sie vermutlich aber ohnehin, dass Sie Ihre Arbeit verloren haben“, vermutet der Heissenberger.

„Ja, das stimmt. Ich habe meine Arbeit wirklich geliebt.“ Weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgibt, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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