Aus für Vorratsdaten

Datenspeicherung ist jetzt außer Kraft

Web
01.07.2014 08:54
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Österreich ist endlich Geschichte. Am Montagnachmittag machte Bundeskanzler Werner Faymann die am Freitag vom Verfassungsgerichtshof verkündete Aufhebung im Bundesgesetzblatt kund. Damit sind alle betreffenden Regelungen seit Mitternacht außer Kraft.

Mit der "44. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung von Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003, der Strafprozessordnung 1975 und des Sicherheitspolizeigesetzes durch den Verfassungsgerichtshof" wurde die vom Europäischen Gerichtshof bereits im April gekippte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am Montag in Österreich rechtskräftig aufgehoben. Die Verfassungsrichter hatten am Freitag begründet, dass sie den Datenschutz verletzt, überzogen und grundrechtswidrig ist (siehe Infobox).

Seit Dienstag um 0 Uhr dürfen demnach keine neuen Daten mehr gespeichert werden, die bisher gespeicherten müssen gelöscht werden. Ausnahme: In laufenden Strafverfahren dürfen voraussichtlich jene Daten noch verwendet werden, die zum Zeitpunkt der Aufhebung des Gesetzes bereits rechtskräftig Bestandteil des Aktes waren.

Quick-Freeze-Verfahren mögliche Alternative
Im Justizministerium wird unterdessen jedoch bereits nach neuen Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung gesucht. Eine davon: das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Darunter versteht man die gezielte Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten eines begrenzten Nutzerkreises bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes.

Im Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten aller Handy- und Festnetztelefonate sowie Internetaktivitäten für sechs Monate gespeichert wurden, würde beim Quick-Freeze-Verfahren den Unternehmen die Datensicherung nur für einen konkreten Anlass und bestimmte Kunden aufgetragen.

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