Nicht genug gepflegt?

Wienerin für den Tod von 85-Jähriger verurteilt

Gericht
15.04.2026 12:56

In furchtbarem Zustand wurde letzten Sommer eine Pensionistin ins Krankenhaus eingeliefert, starb dort nach einigen Tagen. Deswegen sitzt jetzt ihre 47-jährige enge Freundin im Wiener Landesgericht, die die 85-Jährige bei sich aufnahm – und sie pflegen sollte. „Sie hat immer gesagt, du bist mein Schutzengel“, weint die vierfache Mutter. Letztlich wird sie verurteilt.

„Frau E. hatte zuletzt nur noch 38 Kilo bei einer Körpergröße von 166 Zentimetern“, sagt die Staatsanwältin im Wiener Landesgericht. Die Angeklagte schluchzt auf, es fließen Tränen. Die Supermarktmitarbeiterin lernte die Pensionistin Frau E. 2017 zufällig kennen. Zwischen der 47-Jährigen und der alten Dame entwickelte sich schnell eine Freundschaft. 

Opfer: „Du bist mein Schutzengel“
Und daraus ein enges, fast familiäres Verhältnis. So, dass die Wienerin Anfang 2025 die 85-Jährige bei sich aufnahm. Damals war Frau E. wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes bereits bettlägerig. „Sie hat immer gesagt, du bist mein Schutzengel“, erinnert sich die Angeklagte. Denn seitdem habe sie die Pflege der Pensionistin übernommen, sie gewaschen und auch medizinisch versorgt. 

85-Jährige starb an Sepsis
Die Staatsanwältin hält das für eine Schutzbehauptung: „Mir kann niemand erzählen, dass sie sich körperlich um Frau E. gekümmert hat. Nein, es ging der Angeklagten nur ums Pflegegeld“, trägt sie in scharfem Ton ihren Vorwurf des Quälens und Vernachlässigens mit Todesfolge vor. Denn am 13. Juni letzten Jahres starb die 85-Jährige an einer Sepsis, hervorgerufen von einer massiven Liegewunde. Und auch die Nägel und Zähne des Opfers seien in desaströsem Zustand gewesen. 

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Das Opfer war skeptisch gegenüber Krankenhäusern eingestellt. Die Frau wollte dort nicht ihren Lebensabend verbringen.

Verteidigerin Rafaela Goj (Kanzlei Sascha Flatz)

Die 47-jährige vierfache Mutter beteuert: „Sie wollte halt die Ärzte nicht. Ich hab immer versucht, sie zu überreden.“ Aber über den Kopf von ihrer engen Freundin hinweg entscheiden, wollte sie dann auch nicht. „Das ist dann auf einmal so schnell gegangen mit den Wunden.“ Die hätten sich in kürzester Zeit extrem verschlechtert. Doch über Schmerzen hätte sich die alte Frau nie beschwert, meint die Angeklagte. Die Rettung habe sie überhaupt nur wegen Schluckbeschwerden gerufen. 

„Ich kann mir nur vorstellen, dass sie überfordert waren“, sagt die Richterin nicht nur einmal. Doch sie hätte viel früher professionelle Hilfe rufen müssen. Die Wienerin wird zu 10 Monaten bedingter Haft verurteilt. Jedoch nicht wegen des angeklagten Delikts, sondern wegen grob fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwältin nimmt sich Bedenkzeit – nicht rechtskräftig.

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