Todesfall im Spital

Frau starb, weil Ärzte ihr falsche Tabletten gaben

Salzburg
02.09.2025 06:00

Nebenwirkung: Tod! Zwei Salzburger Oberärzte sind im Visier der Strafjustiz. Sie sollen einer Salzburgerin (83) ein Medikament verschrieben haben, obwohl sie eine Unverträglichkeit gegen den Wirkstoff hatte. Laut Gutachten der Gerichtsmedizin war dies auch die Todesursache.

Ein fataler Irrtum in der Christian-Doppler-Klinik hat folgenschwere Konsequenzen: Eine Salzburgerin (83) ist tot, weil ihr die falschen Medikamente verabreicht wurden. Jetzt ermittelt die Salzburger Staatsanwaltschaft gegen zwei Salzburger Oberärzte: Es geht um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.

Patientin bekam 39 Tage lang falsches Medikament
Was war genau passiert? Zum Ende des Vorjahres war die 83-Jährige aus der Stadt Salzburg gestürzt. Sie erlitt einen – in dem Alter durchaus heiklen – Oberschenkelhalsbruch. Nach einer Operation im Dezember kam die Einheimische im Jänner 2025 in die Geriatrie-Abteilung der Christian-Doppler-Klinik, die Teil der Salzburger Landeskliniken (SALK) ist. Dort ordneten Mediziner die Verabreichung von Novalgin an – ein schmerzstillendes und fiebersenkendes Mittel mit dem Wirkstoff Metamizol.

Was aber offenbar übersehen wurde: Die Frau hatte eine Unverträglichkeit gegenüber diesem Wirkstoff. Mehr als einen Monat lang – genau von 4. Februar bis zum 14. März – bekam sie regelmäßig die Novalgin-Pillen von mehreren Pflegern überreicht. Am 20. März starb die Frau im Spitalsbett. Die Landeskliniken erstatteten daraufhin Selbstanzeige. In weiterer Folge leitete die Anklagebehörde ein Ermittlungsverfahren ein – anfangs gegen unbekannte Täter.

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Es ist erstaunlich, dass das niemandem aufgefallen ist. Wenn die Unverträglichkeit im Akt schon vermerkt war und dennoch über mehrere Wochen genau dieses Medikament verabreicht wird, dann ist das meiner Meinung nach eine grobe Fahrlässigkeit.

Opfer-Anwalt Stefan Rieder vom Weißen Ring

Laut Gutachten führte Unverträglichkeit zu Tod
Die Gerichtsmedizin wurde mit einem Gutachten zur Todesursache beauftragt. Bereits im Juni ging die Expertise bei Gericht ein. Laut „Krone“-Informationen bestätigen die Forensiker im Gutachten den fatalen Irrtum: Die Unverträglichkeit zum Wirkstoff war die Ursache für den Tod der Patientin. Und genau diese Unverträglichkeit hätte den Medizinern bekannt sein müssen, da sie im Krankenakt vermerkt war.

Der tragische Todesfall passierte in der Christian-Doppler-Klinik, Teil der SALK.
Der tragische Todesfall passierte in der Christian-Doppler-Klinik, Teil der SALK.(Bild: Markus Tschepp)

Stefan Rieder vom Opferschutzverein Weißer Ring vertritt die Familie der Verstorbenen und zeigt sich im „Krone“-Gespräch entsetzt: „Es ist erstaunlich, dass das niemandem aufgefallen ist. Wenn die Unverträglichkeit im Akt schon vermerkt war und dennoch über mehrere Wochen genau dieses Medikament verabreicht wird, dann ist das meiner Meinung nach eine grobe Fahrlässigkeit.“

Aufgrund des Gutachtens werden zwei Oberärzte nun als Beschuldigte in dem Fall geführt. Ermittelt wird aber nur aufgrund des Grunddeliktes nach Paragraf 80 StGB. Strafrahmen bei einer Verurteilung: bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe.

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