Nur Zweitschnellster

Radfahrer mit 59 km/h in Dreißigerzone geblitzt

Ausland
25.03.2026 11:22
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ein Blitzerfoto, das selbst abgebrühte Polizisten schmunzeln lässt – und gleichzeitig die Stirn runzeln: In einer 30er-Zone vor Schule, Sporthalle und Schwimmbad wird ein Temposünder erwischt. Doch diesmal sitzt kein PS-starker Raser am Steuer, sondern ein Radfahrer. Er war an diesem Tag aber trotzdem nur Zweitschnellster.

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle im nordrhein-westfälischen Nachrodt-Wiblingwerde hat die Polizei gleich mehrere Verkehrssünder erwischt. Spitzenreiter war ein Autofahrer mit 72 km/h. Doch direkt dahinter folgt – kaum zu glauben – ein Rennradfahrer. Die Messung ergab stolze 59 km/h bei erlaubten 30.

Gefährliche Zone vor Schule und Bad
Die Szene spielte sich auf der Landstraße im Märkischen Kreis ab, in unmittelbarer Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Ein Bereich also, in dem laut Polizei jederzeit mit querenden Fußgängern – insbesondere Kindern – gerechnet werden muss. Gerade diese würden oft nicht erwarten, dass auch Fahrräder mit so hoher Geschwindigkeit unterwegs sind.

Eigentlich 180 Euro Strafe – theoretisch
Rein rechtlich wäre der Fall klar: Auch für Radfahrer gilt das Tempolimit. Für die Übertretung wären laut Polizei eigentlich 180 Euro Bußgeld, Gebühren, ein Punkt in Flensburg und unter Umständen sogar ein Monat Fahrverbot fällig.

Der Rennradfahrer raste so schnell, wie so manches Auto dort – er bleibt aber wohl straffrei.
Der Rennradfahrer raste so schnell, wie so manches Auto dort – er bleibt aber wohl straffrei.(Bild: Polizei Märkischer Kreis)

Wie schnell dürfen Radfahrer sein?

  • In Österreich gelten Radfahrer als Fahrzeuglenker im Sinne der StVO und müssen grundsätzlich dieselben Tempolimits einhalten wie Kraftfahrzeuge.
  • In der Praxis sind die allgemeinen Limits (50/100 km/h) für normale Fahrräder oder Pedelecs meist irrelevant, da diese Geschwindigkeiten nur sehr selten erreicht werden.
  • Ein fehlender Tacho am Rad schützt nicht vor einer Strafe.

Ohne Kennzeichen: Radler bleibt unbekannt
Doch der flotte Radler hat Glück – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes: Er bleibt bislang unbekannt. Ohne Kennzeichen lässt sich der Fahrer nicht zurückverfolgen, weshalb er wohl straffrei davonkommt.

Autofahrer zahlt – Radfahrer nicht
Ganz anders sieht es beim schnellsten Temposünder aus: Der Autofahrer mit 72 km/h muss laut Polizei 260 Euro zahlen, kassiert zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Polizei mahnt zur Vorsicht
Trotz des kuriosen Falls betonen die Beamten den ernsten Hintergrund der Kontrolle. Gerade Radfahrer sollten „der Verkehrssituation angemessen, vorausschauend und vorsichtig“ unterwegs sein. Denn im Ernstfall seien sie deutlich schlechter geschützt als Autofahrer – und tragen damit das größere Risiko.

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