Alles andere als rosig sind bekanntlich die Arbeitsbedingungen innerhalb der Österreichischen Justizanstalten. Endgültig reicht es nun der Justizwachegewerkschaft Tirol. Sie wandte sich an Justizministerin Anna Sporrer sowie weitere politische Vertreter – und zwar mit starkem Tobak!
Es ist ein offener Brief, den Thomas Erhard, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft Tirol, am Dienstagfrüh politischen Vertretern geschickt hat. Konkret an Justizministerin Anna Sporrer, dem Vorsitzenden des Justizausschusses im Nationalrat, Klaus Fürlinger, Tirols LH Anton Mattle, LR Cornelia Hagele und LR Astrid Mair. Auch die „Krone“ kennt die Inhalte dieses Schreibens.
„Die Justizwachegewerkschaft Tirol sieht sich gezwungen, den bisherigen Weg der Warnungen und des Aufzeigens zu verlassen“, lässt Erhard am Beginn aufhorchen und führt weiter aus: „Hiermit wird eine formelle Gefahrenanzeige erstattet, denn die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie der gesetzliche Auftrag des Straf- und Maßnahmenvollzuges in der Justizanstalt Innsbruck sind akut nicht mehr gewährleistet“.
Man steuere „sehenden Auges dem Kollaps des Systems“ und daraus resultierenden „schwerwiegenden Folgen“ zu, „während die Dienstbehörde mit statistischen und kennzahlenorientierten Fiktionen operiert und argumentiert“.
Eine lange Liste von Kritikpunkten
Dann listet der Vorsitzende vier Schwerpunkte samt ausführlichen Schilderungen und Erklärungen auf. Diese sehen wie folgt aus:
Mitarbeiter: Die Behauptung, der Personalstand der Justizanstalt Innsbruck sei annähernd voll besetzt, sei „eine gefährliche Täuschung“. Die reale personelle Verfügbarkeit im Dienstbetrieb sei auf ein „unvertretbares Minimum“ gesunken. „Der faktische Verlust der Belegschaft liegt bei rund 21 Prozent: Während 160 Planstellen im Exekutivbereich auf dem Papier stehen, fehlen im täglichen Dienstbetrieb uneingeschränkt verwendbare Vollzeitkräfte im zweistelligen Bereich“, listet Erhard auf.
Eine „strukturelle Lähmung“ werde durch Langzeitkrankenstände (teilweise über sechs Jahre), Suspendierungen und Bedienstete, die ihre gesetzlichen Teilzeitrechte in Anspruch nehmen hervorgerufen. „Die Differenz zur Vollzeitkraft wird nicht nachbesetzt, eine Heranziehung für Mehrdienstleistungen – auch wenn freiwillig – ist nur stark eingeschränkt möglich“, weiß Erhard.
Die verbliebenen Bediensteten werden in eine gesundheitsgefährdende Spirale bestehend aus Mehrdienstleistungen und erhöhten Dienstantritten getrieben.

Thomas Erhard, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft Tirol
Bild: Privat
„Faktisch nicht vorhandene medizinische Betreuung“
Die laufenden Rekrutierungsmaßnahmen und die propagierte Ausbildungsoffensive können die natürliche Fluktuation und die Kündigungen „nicht annähernd“ kompensieren. Hinzu kommen steigende Herausforderungen für die Bediensteten und deren soziales Umfeld sowie eine „faktisch nicht vorhandene medizinische Grundversorgung“ innerhalb der Justizanstalt Innsbruck.
„Die verbliebenen Exekutivbediensteten werden in eine gesundheitsgefährdende Spirale bestehend aus Mehrdienstleistungen, erhöhten Dienstantritten und mangelnden Erholungsphasen getrieben. Der psychische und physische Verschleiß macht sich bereits jetzt im System klar bemerkbar – die Grenze zur Dienstunfähigkeit der gesamten Belegschaft ist nah“, zeigt Erhard auf.
„So darf Übernahme nicht erfolgen“
Rückübernahme des Frauentraktes: Trotz dieses mehrfach aufgezeigten und dokumentierten Notstandes plane das Justizministerium Mitte 2026 die Übernahme der Flächen und rund 40 Haftplätze des Frauentraktes, welche zwischenzeitlich an die Landespolizeidirektion Tirol vermietet worden seien.
Der Vorsitzende hat dazu eine klare Meinung: „Eine Übernahme dieses Gebäudes und eine Belegung darf nicht ohne eine massive Personalaufstockung, welche jetzt initiiert werden muss, erfolgen. Eine Inbetriebnahme dieses Bereiches ist vollzugs- und sicherheitstechnisch nicht vertretbar sowie grob fahrlässig. Es stellt ein unverantwortliches Risiko dar, zusätzliche Kapazitäten in Betrieb zu nehmen, während die derzeitige Belegschaft bereits unter der Last des Regelbetriebes zusammenbricht.“
Verlust des Rechtsstaates im Vollzug: Der gesetzliche Auftrag an den Strafvollzug und seine Einrichtungen sei im §20 StVG ausgeführt. Die darin geforderte Resozialisierung sei laut Erhard in der Justizanstalt Innsbruck „faktisch erloschen“, auch wenn es manche „realistischen Kennzahlen anders“ abbilden mögen.
„Verwahrvollzug statt Betreuungsvollzug“
Was bedeutet das konkret? „Aus einem geforderten Betreuungsvollzug ist ein Verwahrvollzug geworden, 23 Stunden Einschlusszeit ist großteils die Norm. Aktive Betreuung und Beschäftigung finde aufgrund des eklatanten Personalmangels nicht mehr statt. „Anzumerken ist, dass die Betreuung und die Sicherheit zwei essenzielle Faktoren sind, die einhergehen und sich gegenseitig stärken“, betont Erhard.
Die zunehmende Gewaltbereitschaft und die grassierende Suchtproblematik machen jeden Gang durch die Abteilungen zu einem „unkalkulierbaren Risiko“. Jeder Einsatz außerhalb der Anstalt erfordere in der jetzigen Personalsituation eine Entbehrung von exekutiven Kräften innerhalb der Anstalt und schwäche die innere Sicherheit bis zur Gefahrengrenze.
Ruf nach Adaptierungen an der Klinik Innsbruck
„Die aktuelle Situation im Bereich der Klinik Innsbruck erfordert eine gesonderte Inquisitenabteilung (kleine gesperrte Abteilung), welche den sicherheitstechnischen und den medizinischen Erfordernissen entspricht, um der Öffentlichkeit bestmöglichen Schutz bieten zu können“, erläutert Erhard. Zudem seien erforderliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Gewährleistung erforderlicher Wissens-Up-Dates für die Bediensteten „eingespart“ worden.
Die konkreten Forderungen: Prinzipiell fordere die Gewerkschaft „ein sofortiges Ende der Ignoranz“ gegenüber den Zuständen in der Justizanstalt Innsbruck. Die konkreten Punkte im Detail:
um den bestehenden und kommenden Personalbedarf durch natürliche Abgänge der „Boomer-Generation“ frühzeitig entgegenzuwirken und einen „gesetzlichen Dienstbetrieb“ aufrechterhalten zu können.
Und: „Wir fordern eine bedarfsorientierte Grundversorgung durch medizinisches Fachpersonal, das 24/7 verfügbar ist, um im Anlassfall eine fachgerechte Versorgung sicherstellen zu können.“
Sogar Haftungserklärung ist angeführt
Am Ende des offenen Briefes steht eine Haftungserklärung: „Wir halten fest, dass bei zukünftigen Eskalationen resultierend aus den angeführten Gründen die Verantwortung ausschließlich bei jenen Instanzen liegt, die trotz dieser Gefahrenanzeige keine Sofortmaßnahme eingeleitet haben!“
Man darf gespannt sein, ob und vor allem wie die Adressaten dieses offenen Briefes schlussendlich reagieren werden.
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