Die Causa Benko offenbart immer wieder neue Wendungen und Überraschungen: Nun will Signa-Gründer René Benko in der Justizanstalt Innsbruck in der Tischlerei tätig werden. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Ansuchen genehmigt.
Wo gehobelt wird, fallen Späne. Eine Devise, die René Benko vor allem in der Endphase seiner beruflichen Laufbahn als Immobilienjongleur verfolgt haben dürfte. Kein Projekt schien zu groß, keine Finanzierung zu gewagt. Mit ein Grund, warum Kriminalisten der Soko Signa und Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Finanzströme rund um die Milliardenpleiten in der Signa-Gruppe unter die Lupe nehmen.
Staatsanwaltschaft stimmte zu
Seit dem 23. Jänner 2025 sitzt René Benko mittlerweile in Untersuchungshaft. Erst in der Wien-Josefstadt, seit Oktober 2025 in Justizanstalt Innsbruck. Dort hat sich der 48-jährige Tiroler laut „Trend“ nun um einen Arbeitsplatz in der Tischlerei beworben. Diesem Wunsch wird von der Justizanstalt Innsbruck und der WKStA entsprochen.
Benko-Anwalt Norbert Wess bestätigte gegenüber der „Krone“ Benkos Bewerbung als Handwerker. Der Hintergrund sei relativ banal: Bis zuletzt sei Benko – gemeinsam mit seiner Verteidigung – „nahezu durchgehend mit der Bearbeitung des Strafaktes beschäftigt“ gewesen. Da – zumindest aus Sicht seines Mandanten – keine neuen Ermittlungsstränge oder inhaltliche Weiterungen erkennbar wären, könne Herr Benko zumindest derzeit einer Beschäftigung nachgehen.
U-Haft bis April verlängert
Erst Mitte Februar war der Milliardenpleitier mit einer Haftbeschwerde vor dem Oberlandesgericht Wien abgeblitzt. In einem 110-seitigen Beschluss rechnete der Drei-Richter-Senat mit dem Kopf der Signa-Gruppe ab. Wörtlich heißt es: Die Ermittlungsergebnisse bieten „das Bild einer deutlich in der Wirtschaftskriminalität verwurzelten Persönlichkeit“. Es bestehe die Gefahr, dass Benko bei einer Entlassung aus der U-Haft weitere Straftaten begehen werde, da er beispielsweise Stiftungen über Strohmänner kontrollieren würde. Auch deshalb wurde die U-Haft vorerst bis April verlängert.
Neue Beschwerde
Zu einem Aspekt dieses Beschlusses hat Benkos Anwalt Norbert Wess laut „Krone“-Infos am 4. März eine Grundrechtsbeschwerde eingebracht. Wann hier mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) gerechnet werden kann, vermag der Strafverteidiger nicht zu beurteilen. Es gibt keine Fristen bzw. Vorgaben an den OGH.
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