Trotzdem Freispruch

IS-Teenie: „Ich würde für meinen Gott sterben“

Gericht
24.03.2026 13:46

Weder Gefängnis noch Deradikalisierungsmaßnahmen dürften geholfen haben: Nur wenige Wochen war der 15-Jährige auf freiem Fuß, bevor die Handschellen wieder klickten. Nachdem er Anfang 2025 einen Terroranschlag auf den Wiener Westbahnhof geplant hatte, soll er im November sogar versucht haben, eine Waffe zu kaufen. Im Landl sagt Jugendliche: „Ich wollte damit ein bisschen provozieren.“ Vom Terror-Vorwurf gibt es einen Freispruch. 

„Es war ein großer Fehler“, meinte der 15-Jährige bei seinem Prozess im vergangenen Juli. Die Rede ist von einem geplanten Anschlag am Wiener Westbahnhof. In seinem Kinderzimmer fand man damals Waffen, eine IS-Flagge und Skizzen mit Terrorplänen. Wie ernst sein reumütiges Geständnis damals war, darf man wohl infrage stellen – denn er sitzt jetzt erneut im Wiener Landl vor dem Schöffensenat.

Nur wenige Wochen auf freiem Fuß
Schon damals skizzierte der Staatsanwalt das Bild eines äußerst gefährlichen und gewaltaffinen IS-Fanatikers. „Ich werde ein Blutbad anrichten und jeden erstechen, der mir in die Quere kommt“, schrieb er damals im Chat mit einem Gleichgesinnten. Deradikalisierungsmaßnahmen und einige Monate im Gefängnis dürften das nicht geändert haben. Auch in der Justizanstalt war der 15-Jährige auffällig. „Er wurde bedingt entlassen, obwohl sich die Staatsanwaltschaft konkret dagegen ausgesprochen hat“, so die Anklägerin.

Diese Utensilien wurden bei der ersten Hausdurchsuchung bei dem Jugendlichen gefunden – da war ...
Diese Utensilien wurden bei der ersten Hausdurchsuchung bei dem Jugendlichen gefunden – da war er 14 Jahre alt.(Bild: BMI)

Am 25. November und damit nur wenige Wochen nach seiner Enthaftung war der 15-Jährige dann neuerlich festgenommen worden. Er habe versucht, zuerst ein Kampfmesser in einem Army-Shop zu kaufen, nur einige Tage neben einem Teleskop-Schlagstock und Militärschuhen sogar eine Faustfeuerwaffe. Als der Jugendliche letztlich seinen Cousin losschickte, um ihm ein Jagdmesser zu kaufen, griff die Cobra ein. Gegen den 18-jährigen Burschen läuft ein separates Verfahren.

„Ich wollte ein bisschen provozieren“
Vor dem Schöffensenat meint der 15-Jährige jetzt zu seinem Besuch im Army-Shop: „Ich hab' ein bisschen geschaut nach Jacken und anderen Sachen.“ – gekauft hat er Militärhandschuhe. „Wozu mit Ihrer Vorgeschichte?“, konfrontiert ihn der vorsitzende Richter. „Ich wusste eh, dass es problematisch sein wird. Ich wollte damit auch ein bisschen provozieren.“ Wen? „Den Staatsschutz. Die haben mich die ganze Zeit verfolgt. Ich wollte, dass sie sich Sorgen machen.“

Anwältin Anna Mair verteidigt den scheinbar unbelehrbaren IS-Anhänger.
Anwältin Anna Mair verteidigt den scheinbar unbelehrbaren IS-Anhänger.(Bild: zVg)

Seine Verteidigerin Anna Mair betont: „Er hat gar nicht nach einer echten Waffe gefragt.“ Der Army-Shop, in dem ihr Mandant war, verkauft nämlich nur Airsoftpistolen. Das Erkundigen danach ist nicht strafbar. Und auch das Jagdmesser, das sein Cousin kaufte, wurde bei einer Hausdurchsuchung bei der Burschen nicht sichergestellt. „Das sind sehr viele Vermutungen und Spekulationen in dem Akt“, sagt Mair.

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Ich würde jetzt nicht sagen, dass ich rausgehen würde und einen Anschlag mache, aber ich würde für meinen Gott sterben. Wer will das nicht.

Verurteilter IS-Teenie in seinem zweiten Prozess

Dann beginnt Herr Rat seitenlange Suchverläufe des Jugendlichen herzuzeigen – es geht um begangene IS-Anschläge, Propaganda und Waffen. Neben einem Video, das den Burschen verhüllt vor einer Flagge zeigt, wie er einschlägige Nasheeds singt, wurden auch Hinrichtungsvideos auf dem Handy des 15-Jährigen gefunden. „Werden Sie das zeigen, weil der schneidet jetzt seinen Kopf ab“, zeigt der Angeklagte, dass er sich die Videos sehr wohl angeschaut hat. „Nein, weil ich hab' Anstand“, entgegnet der Vorsitzende.

Freispruch vom Terror, aber: „Würde für Gott sterben.“
Langsam liefert der gebürtige Österreicher Einblicke in seine Gesinnung: „Ich würde jetzt nicht sagen, dass ich rausgehen würde und einen Anschlag mache, aber ich würde für meinen Gott sterben. Wer will das nicht?“ Außerdem: „Die Videos, wo sie Muslime töten, haben den Hass gegen den Westen verstärkt – Amerika und so.“

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Wir sind überzeugt davon, dass Sie noch immer diese Ideologie vertreten. Wir haben aber kein Gesinnungsstrafrecht.

Vorsitzender Richter in der Begründung des Freispruchs

Für Anwältin Anna Mair zählt aber nur: „Er hat nichts verschickt. Der reine Konsum dieses Propagandamaterials ist nicht strafbar.“ Und das beurteilt auch der Schöffensenat so. Sie sprechen den 15-Jährigen von jeglichen Terror-Vorwürfen nicht rechtskräftig frei. Auch für etwaige geplante Straftaten sei einfach zu wenig Substrat vorhanden. „Wir sind überzeugt davon, dass Sie noch immer diese Ideologie vertreten. Das sieht man an den Dingen, die Sie konsumieren. Aber um Sie wegen terroristischer Straftaten und terroristischer Vereinigung zu verurteilen, braucht es Tathandlungen. Wir haben kein Gesinnungsstrafrecht“, begründet der vorsitzende Richter.

Für eine gefährliche Drohung gegenüber einem Mithäftling in der Justizanstalt Simmering und falscher Zeugenaussage in einem Parallelverfahren wird er zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt – nicht rechtskräftig.

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