„Kosten hausgemacht“

Experte entlarvt den Wiener Gastpatienten-Schmäh

Niederösterreich
20.03.2026 05:30

Für den Gesundheitsökonomen steht fest, dass an den Finanznöten der Wiener Spitäler nicht die Gastpatienten aus Niederösterreich schuld sind. Vielmehr suche die Bundeshauptstadt nur einen Sündenbock für hausgemachte Mehrkosten.

Der Streit um niederösterreichische Patienten, die von Wiener Kliniken abgewiesen werden, spitzt sich zu. ÖVP-Geschäftsführer Matthias Zauner holte nun zur Untermauerung der Kampagne „Schluss mit Blockieren – Wien muss operieren“ den Mediziner und Ökonomen Dr. Ernest Pichlbauer nach St. Pölten.

Patienten hautnah betroffen
Und der Fachmann stellt gleich klar: „Im Gastpatienten-Streit geht es nur um politische Fragen.“ Die allerdings jetzt erstmals Patienten hautnah zu spüren bekommen. Dass die Spitalskosten in Wien offenbar davon galoppieren, obwohl die Bundeshauptstadt dafür mehr Geld erhält, als ihr nach dem Bevölkerungsschlüssel zusteht, liege nicht an den Patienten aus Niederösterreich. „Sondern an hausgemachten Mehrkosten“, sagt Pichlbauer.

Mehrkosten sind hausgemacht
Konkret liegen in den Wiener Krankenhäusern die Ausgaben für nicht-medizinische Fremdleistungen sowie für Gebühren und Abgaben, die ins Rathaus fließen, wesentlich über den Werten in allen anderen Bundesländern. Das Urteil des Experten: „Diese Kosten bekommt Wien offenbar nicht in den Griff.“ Dafür die Gastpatienten verantwortlich zu machen und einfach mehr Geld zu fordern, hält der Ökonom für „mäßig schlau“.

Zitat Icon

Man setzt keine Patienten einfach auf die Straße. Genau das tut Wien aber.

Matthias Zauner, Landesgeschäftsführer der ÖVP

Klärung durch Verfassungsgerichtshof
Pichlbauer sagt auch klar: „Die Idee, Wiener Spitäler seien nur für die Wiener da, passt nicht in die Verfassung.“ Klären werde diese Frage aber wohl erst der Verfassungsgerichtshof. Doch dazu bedarf es zuerst eines Urteils – aber die Klage eines Patienten aus Niederösterreich wird, wie berichtet, derzeit wie eine heiße Kartoffel von einem Gericht zum nächsten weitergereicht.

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