Um Brutalität innerhalb der eigenen Familie geht es am Landesgericht Innsbruck leider immer wieder. In diesem Fall steckte eine Tochter (49) ihrer Mutter in Osttirol sogar die Finger in den Hals. Mit solcher Gewalt, dass es zu gravierenden Verletzungen kam.
Wilde Szenen spielten sich offenbar im Juni des Vorjahres in einer Osttiroler Gemeinde ab. Laut Staatsanwaltschaft schlug die Angeklagte brutal auf ihre 72-jährige Mutter ein und steckte ihr zudem gewaltsam zwei Finger weit in den Hals. Zudem trat sie ihr ins Gesäß und schleuderte sie gegen einen Holzbau. Die Mutter erlitt dabei eine Orbitaboden- und Kieferhöhlenfraktur samt Einblutungen am Gaumenboden sowie eine posttraumatische Belastungsstörung.
Angeklagte räumte ein schwieriges Verhältnis ein
Dass das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter schwierig ist, räumte die Angeklagte vor Richter Andreas Mair und den Schöffen durchaus ein. Sie schulde ihr Geld, sagte die 49-Jährige und gab an, dass sie ihre Mutter am Tag der Tat nur besuchen wollte. Es sei jedoch zu „Streitigkeiten“ gekommen, bei denen sie schließlich beide am Boden gelegen seien.
Es war eine äußerst brutale Tat. Zwei Jahre unbedingte Haft sind daher die Untergrenze.
Richter Andreas Mair
Zuerst geschubst, dann beide am Boden
„Wir haben uns gegenseitig geschubst und waren irgendwann beide verletzt“, erinnerte sich die Angeklagte, die eine absichtliche schwere Körperverletzung jedoch verneinte.
Brutalität führte trotz Unbescholtenheit zu Haft
Diese Angaben seien „vollkommen unglaubwürdig“, bemerkte die Staatsanwältin, die einen Schuldspruch im Sinne der Anklage forderte. Der Schöffensenat sah den Sachverhalt gleich. „Es war eine äußerst brutale Vorgehensweise“, argumentierte Mair in seiner Urteilsbegründung.
Zwei Jahre unbedingte Haft seien daher „die Untergrenze“, die nur deshalb zur Anwendung komme, weil die Angeklagte unbescholten sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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