Keine Berufung

Ankläger gibt auf: Wulff-Freispruch rechtskräftig

Ausland
13.06.2014 08:44
Der frühere deutsche Bundespräsident Christian Wulff muss nicht wieder vor Gericht. Sein Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Berufungsantrag zurück, wie sie am Freitag mitteilte. Das Landgericht Hannover hatte Wulff Ende Februar freigesprochen.

Der Beginn der Ermittlungen führte Anfang 2012 zu Wulffs Rücktritt als Bundespräsident. Die Staatsanwaltschaft legte dem 54-jährigen CDU-Politiker zur Last, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile vom befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben. Groenewold hatte Wulff und seine Frau Bettina 2008 zu einem Oktoberfestbesuch eingeladen, Wulff warb später für eines von Groenewolds Filmprojekten bei Siemens.

Die Anklagebehörde prüfte die 76 Seiten lange Urteilsbegründung mehr als einen Monat lang ausführlich. Letztlich kam sie zu dem Schluss, dass ihr kurz nach dem Freispruch vorsorglich gestellter Antrag auf Berufung wohl keine Erfolgsaussichten haben würde.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Ausland
13.06.2014 08:44
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung