Sie werden zuhauf bestellt – kommen aber nie an. Tausende illegal online bestellte Medikamente werden jährlich in Österreich aus dem Verkehr gezogen. Weil sie, teils unwissentlich, illegal bestellt wurden. Auch ein Tiroler musste kürzlich diese Erfahrung machen.
Im Internet kann man sich ja wirklich fast alles bestellen. Nicht alles ist jedoch auch erlaubt. Diese Erfahrung musste kürzlich ein Tiroler machen. Aus Polen bestellte er sich verschiedene Medikamente – doch diese kamen nie bei ihm an. „Hängengeblieben“ waren sie beim Zoll. Dafür hatte der Betroffene gar kein Verständnis.
Laut eigenen Aussagen leide er an Bluthochdruck sowie an Herz-Kreislauf-Erkrankungen und sei daher dauerhaft auf die regelmäßige Einnahme der bestellten Medikamente angewiesen. Er habe sie nur für den Eigenbedarf bestellt und wolle sie auf keinen Fall verkaufen oder weitergeben. Von den in Österreich geltenden besonderen Bestimmungen über den privaten Import von Arzneimitteln habe er nichts gewusst ...
Rezeptpflichtiges dürfen nur Apotheken bestellen
Wie sehen diese Bestimmungen in Österreich aus? Grundsätzlich dürfen von Privatpersonen keine rezeptpflichtigen Medikamente über das Internet bestellt werden. Im Fall des Tirolers handelte es sich um Metohexal, Lozap, Acard und Amlopin – für einen Teil der Bestellung benötigt es also eine Verschreibung bzw. ein Rezept.
Doch nicht nur die Frage der Verschreibungspflicht stellt sich bei der Bestellung im Internet, sondern die Medikamente müssen auch in Österreich zugelassen sein. Außerdem muss die Apotheke, die das Produkt in ihrem Online-Shop bewirbt, ihren Sitz in einem EWR-Mitgliedsstaat haben. Im Europäischen Wirtschaftsraum befinden sich derzeit die 27 EU-Mitgliedsstaaten und Island, Liechtenstein sowie Norwegen. Polen – woher der Tiroler die Medikamente bestellt hat – wäre also dabei.
Unter den vom Zoll aufgegriffenen Arzneiwaren und Gesundheitspräparaten befinden sich vor allem Potenzmittel sowie fruchtbarkeitsfördernde Produkte.
Ein Sprecher des Bundesministeriums
Medikamente vernichtet oder zurückgeschickt
Aber: Für die Versendung muss eine Meldung erfolgen. Und für diese muss man berechtigt sein – das sind jedoch nur Apotheken. Da half es dem Tiroler auch nichts, dass er beim Gericht Beschwerde einlegte. Die Medikamente müssen daher zurückgeschickt oder, falls das nicht möglich ist, vernichtet werden. Auf Kosten des Bestellers natürlich.
Das Österreichische Zollamt verzeichnet jährlich mehrere tausend Aufgriffe illegal eingeführter Arzneiwaren, Millionen Stück Medikamente wurden aus dem Verkehr gezogen. „Unter den vom Zoll aufgegriffenen Arzneiwaren und Gesundheitspräparaten befinden sich vor allem Potenzmittel sowie fruchtbarkeitsfördernde Produkte“, heißt es aus dem Bundesministerium.
Vorsicht vor gefälschten Tabletten und Co. geboten
Besteller von Arzneimitteln können sich ohne böse Absicht strafbar machen – zum Beispiel, indem sie die Produkte aus Drittstaaten, wie etwa den USA oder China, bestellen. Eine weitere Gefahr sind Fake-Apotheken. Täuschend echt können betrügerische Online-Shops wirken. Das Geld ist dann weg, die Ware kommt niemals an. Auch gefälschte Medikamente sind im Umlauf. Ein Warnsignal kann ein fehlender Beipackzettel sein. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn die Dosierungen der Wirkstoffe können entweder zu hoch oder niedrig sein.
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