Strenge Fristregeln

Drei Tage Spital: AMS streicht Diabetiker das Geld

Niederösterreich
13.03.2026 18:00

Das AMS hat seit Juli 2025 strengere Fristregelungen. Ein Diabetiker aus Gramatneusiedl (NÖ) tappte deshalb in eine „Bürokratie-Falle“.

Ein kurzer Spitalsaufenthalt zog Herrn Michael den Boden unter den Füßen weg. Der im Bezirk Schwechat lebende 50-Jährige hatte einen sehr hohen Langzuckerwert und musste am 2. Februar ins Spital, um die Medikamenten-Dosis neu einzustellen. 

Er war bereits seit Juli 2025 arbeitslos gemeldet. Um die 1400 Euro bekam er monatlich vom AMS überwiesen – Geld, das er dringend benötigt. Denn er kümmert sich täglich liebevoll um seinen behinderten Sohn. Arztrechnungen sind teuer. „Jetzt straft mich auch noch das AMS“, sagt er fassungslos. Wieso? Nach drei Tagen im Spital wurde er entlassen und wieder gesundgeschrieben.

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Ich liege ja nicht im Urlaub am Strand und beziehe nebenbei Arbeitslosengeld. Ich zahle damit meine Rechnungen.

AMS-Bezieher Michael

Gesundmeldung verschollen
Anfang März kam dann der Schock: Fast für den gesamten Februar bekam er kein Arbeitslosengeld. Ein Arzt meldete an die Krankenkasse, dass Herr Michael im Spital war. Die Info, dass er gesund ist, sollte automatisch ans AMS gehen. Doch offenbar blieb die Meldung irgendwo im bürokratischen System hängen. Eine Gesundmeldung muss entweder durch den behandelnden Arzt oder eigenständig erfolgen, heißt es im Arbeitslosengesetz.

Da der zuckerkranke Niederösterreicher dachte, dies sei bereits erfolgt, meldete er sich nicht noch einmal beim AMS. Dort lag jedenfalls keine Information über seine Genesung vor – deshalb blieb das Konto leer. Der Hintergrund: Seit Juli 2025 gilt laut AMS eine strengere Regelung. Wer wieder gesund ist, muss sich am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit selbst beim AMS zurückmelden. „Ich denke, die Information ist vielleicht für viele nicht klar“, sagt der Betroffene.

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