Die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Rechtsgeschäfte im März 2013 fechte er nun "nach umfangreichen Erhebungen" an, teilte der Insolvenzverwalter mit. Der Gläubigerausschuss habe die Klage auf Basis der Bestimmungen der Insolvenzordnung genehmigt. Die Zahlungsunfähigkeit der Alpine Bau wurde Mitte Juni 2013 publik.
Am Weiterverkauf der Alpine-Energie-Gruppe im Februar 2014 wird im Rahmen der eingereichten Klage aber nicht gerüttelt: "Die mit meiner Zustimmung erfolgte Weiterveräußerung bleibt davon völlig unberührt", so Riehl.
Aussichten für Gläubiger könnten sich "bedeutend verbessern"
Der Anfechtungsprozess gegen die FCC könnte die Befriedigungsaussichten der Alpine-Bau-Gläubiger "bedeutend verbessern", stellte er in Aussicht. Derzeit können diese lediglich mit einer Verteilungsmasse von etwa 120 Millionen Euro rechnen - bei angemeldeten Forderungen von aktuell rund 3,4 Milliarden Euro.
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