Amtsmissbrauch

Bei Anklage droht Andrew lebenslange Haftstrafe!

Royals
19.02.2026 16:02

Nach der Festnahme von Andrew Mountbatten-Windsor wegen des Verdachts auf „misconduct in public office“ – Amtsmissbrauch – stellt sich die Frage: Was passiert, wenn es zur Anklage – und womöglich zu einer Verurteilung – kommt? 

Der Straftatbestand gilt im britischen Recht als schwerwiegendes Common-Law-Delikt und kann im Extremfall mit lebenslanger Haft geahndet werden. Eine gesetzlich festgeschriebene Höchststrafe existiert nicht, da das Delikt richterrechtlich entwickelt wurde.

Empfindliche Haftstrafen für Amtsmissbrauch
Britische Rechtsexperten betonen gegenüber Medien, dass Gerichte bei gravierendem Vertrauensbruch in öffentlichen Ämtern empfindliche Haftstrafen verhängen können – insbesondere, wenn vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen wird. Im Kern müsste die Staatsanwaltschaft belegen, dass Andrew in seiner früheren Rolle als Handelsgesandter bewusst und in erheblichem Maße gegen seine Amtspflichten verstoßen hat. Hintergrund der Ermittlungen sind Vorwürfe, er habe vertrauliche Informationen an den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein weitergegeben.

Die Polizei führte am 19. Februar, dem 66. Geburtstag von Prinz Andrew Hausdurchsuchungen in ...
Die Polizei führte am 19. Februar, dem 66. Geburtstag von Prinz Andrew Hausdurchsuchungen in Sandringham (im Bild) durch.(Bild: EPA/TOLGA AKMEN)
Auch in der Royal Lodge in Great Windsor Park – die Einfahrt ist oben zu sehen – wurde eine ...
Auch in der Royal Lodge in Great Windsor Park – die Einfahrt ist oben zu sehen – wurde eine Polizei-Razzia durchgeführt.(Bild: AP/Alberto Pezzali)

„Ungewöhnliches Delikt“ ohne Höchststrafe
Der Rechtskommentator Joshua Rozenberg sagte gegenüber Sky News, dass es sich um ein „ungewöhnliches“ Delikt handele, „weil es von den Richtern geschaffen und über viele Jahre hinweg von den Gerichten festgelegt wurde“ und nicht durch ein Gesetz.

Er sagte: „Aus diesem Grund gibt es eigentlich gar keine Höchststrafe. Es ist lebenslange Haft, weil das Parlament nie eine Höchststrafe festgelegt hat.“

Anwalt Paul Britton sagte gegenüber Sky News: „Es handelt sich um ein schweres Vergehen, was bedeutet, dass der Fall vor einem Crown Court mit einer Jury verhandelt wird [wenn Andrew angeklagt wird].“ 

Auf die Frage, mit welcher Strafe Andrew im Falle einer Verurteilung rechnen müsse, fügt Britton hinzu: „Die Strafe dafür ist ziemlich hart. Die Strafrahmenrichtlinien sehen eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.“

Berater des Königs hoffen, dass Andrew auf seinen Anspruch in der Thronefolge freiwillig ...
Berater des Königs hoffen, dass Andrew auf seinen Anspruch in der Thronefolge freiwillig verzichtet.(Bild: AP/Joanna Chan)

Charles III. drängt auf Thronfolgeverzicht
Parallel zu den juristischen Risiken wächst der politische Druck. Beobachter halten es für möglich, dass Andrew im Falle einer Anklage oder Verurteilung mit allen Mitteln formell aus der Thronfolge entfernt werden könnte. Berater von Charles III. sollen Medienberichten zufolge erwägen, ihn zu einem freiwilligen Verzicht auf seinen Platz in der Thronfolge zu bewegen.

Andrew bestreitet sämtliche Vorwürfe. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, hängt nun davon ab, ob die Ermittler genügend belastbare Beweise vorlegen können. Sollte es dazu kommen, stünde dem Ex-Royal ein langwieriges und öffentlichkeitswirksames Gerichtsverfahren bevor – mit potenziell drastischen persönlichen und institutionellen Folgen für das britische Königshaus.

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