Ein seit 14 Jahren in Österreich lebender Afghane (29) holte seine Ehefrau aus dem Iran ins Land. Bereits nach kurzer Zeit zeigte er seine gewaltbereite Seite. Die Salzburger Staatsanwaltschaft sprach von 20 Angriffen und einer „umfassenden Kontrolle“ durch den Angeklagten.
Der Angeklagte, ein im Gastro-Bereich arbeitender Afghane (29), kam 2012 nach Salzburg. Seine Ehefrau aus dem Iran heiratete er 2019 – kennengelernt hatte er sie via Social Media, wie beim Prozess am Mittwoch im Salzburger Landesgericht zu hören war. Sie kam erst 2024 hierher. „Schon ab dem dritten Monat hat es Probleme gegeben“, führte Staatsanwältin Ricarda Eder aus.
Anklage berichtet von „umfassender Kontrolle“
Er wurde nämlich gewalttätig: In zumindest 20 Angriffen zwischen Oktober 2024 und November 2025 soll er ihr Gewalt angetan und sie in zwei Fällen auch vergewaltigt haben. Die Anklägerin erzählte dabei von Schlägen mit der Faust, einem Gürtel sowie einem Besenstiel. Er soll die junge Frau auch gewürgt, ihr die Haare ausgerissen und sie mit dem Tod bedroht haben.
„Das Opfer durfte keine sozialen Kontakte haben. Er schrieb ihr vor, was sie zu tun hatte“, berichtete Eder von „umfassender Kontrolle“. Im Frühjahr 2025 habe er mit Gewalt den Geschlechtsverkehr erzwungen: „Das Opfer weinte währenddessen“, berichtete Eder zum Vergewaltigungsvorwurf. Monate später konnte sich die Frau gegen einen neuerlichen Übergriff des Angeklagten wehren, heißt es weiter in der Anklage.
Den Großteil der Gewalt-Vorwürfe bestritt der 29-Jährige. Zwei Vorfälle räumte er ein, darunter auch das Schlagen mit einem Gürtel. In seiner Erzählung spielte er sie auch herunter: Statt Haare ausreißen habe er nur an diesen gezogen, statt Würgen sei es nur ein Zwicken in den Hals gewesen. Als Begründung nannte er Alkohol- und Cannabis-Konsum. „Ich habe mich bei ihr gleich entschuldigt und ihr Blumen und Schokolade gekauft.“ Drohungen, Faustschläge, Eifersucht? All dies verneinte der Angeklagte.
Der Schöffensenat verurteilte den 29-Jährigen wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft, nicht rechtskräftig. Übrigens: Die Frau hat bereits die Scheidung eingereicht.
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