Eröffnungsplädoyers

„Sucht erzeugt“: Alphabet und Meta vor Gericht

Digital
10.02.2026 07:19
Porträt von krone.at
Von krone.at

In den USA hat ein womöglich wegweisender Prozess gegen mehrere Internetriesen wegen des Vorwurfs der Förderung von Social-Media-Sucht begonnen. Die Anwälte der gegnerischen Seiten hielten am Montag ihre Eröffnungsplädoyers vor einer Geschworenenjury in Los Angeles. Der Anwalt der Klägerseite, Mark Lanier, warf Meta und YouTube beim Prozessauftakt vor, sie hätten bei minderjährigen Nutzern „Sucht erzeugt“.

Beklagt sind der Google-Mutterkonzern Alphabet und Meta – die Tech-Giganten hinter YouTube, Facebook und Instagram. Den Konzernen wird vorgeworfen, ihre Plattformen gezielt suchtfördernd für Kinder und Jugendliche gestaltet zu haben. Die vom Konzern Bytedance betriebene Videoplattform TikTok hatte kurz vor Prozessbeginn eine außergerichtliche Einigung erzielt. 

  Die Zeugenaussage von Meta-Chef Mark Zuckerberg wird für kommende Woche erwartet, Instagram-Chef Adam Mosseri soll frühestens am Mittwoch befragt werden. Es wird erwartet, dass auch Neil Mohan, der Chef von YouTube, vorgeladen wird.

Musterprozess für zahlreiche weitere Klagen
Im Mittelpunkt des Verfahrens unter dem Vorsitz von Richterin Carolyn Kuhl steht der Fall einer 19-jährigen Frau, deren Name mit K.G.M. abgekürzt wird. Sie wirft den Betreibern von Online-Netzwerken vor, sie abhängig gemacht und dadurch schwere psychische Schäden bei ihr verursacht zu haben. Das Verfahren gilt als Musterprozess für zahlreiche weitere Klagen.

Die Anwälte der Kläger greifen bei dem Prozess auf Strategien zurück, die in den 1990er- und 2000er-Jahren gegen die Tabakindustrie angewendet wurden. Bei der damaligen Klagewelle wurde unter anderem argumentiert, dass die Unternehmen ein schädliches Produkt verkauften.

Meta hat die Vorwürfe im Vorfeld zurückgewiesen. Ein YouTube-Sprecher nannte die Anschuldigungen „schlichtweg falsch“.

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