Laufende Verträge

Was tun, wenn Tarife einseitig erhöht werden?

Wirtschaft
31.05.2014 11:14
Bei einem Blick auf Ihre Monatsabrechnung stellen Sie fest, dass bei einem laufenden Vertrag in diesem Monat auf einmal ein etwas höheres Entgelt abgebucht wurde als bisher. Sie denken sich vielleicht noch nichts dabei, aber dann bemerken Sie genau dasselbe auch im Folgemonat. Was also tun?

Gerechtfertigt?
Zunächst empfiehlt es sich, eine Rechnung für einen Vergleichsmonat auszudrucken. Am besten den gleichen Monat aus dem Vorjahr und den unmittelbaren Vormonat. Dann können Sie die Abrechnungen ganz genau miteinander vergleichen, um zu erkennen, wo die Unterschiede liegen. Hat sich am Tarif oder der Abrechnungsperiode nichts geändert, sollten Sie sich an die Hotline des Unternehmens wenden und nachfragen. Und wenn Sie auf einmal einen neuen Tarif bekommen haben oder einen unerklärbaren Mehrverbrauch gehabt haben sollen bzw. sich eine völlig unbekannte Position auf der Rechnung findet – dann sollten Sie erst recht nachfragen!

Nicht abwimmeln lassen
Viele Unternehmen versuchen dann mit fadenscheinigen Argumenten, den Kunden wieder loszuwerden. Lassen Sie sich nicht einreden, Sie hätten einer Tarifänderung zugestimmt, wenn Sie das gar nicht getan haben. Das Unternehmen muss seine Kunden schriftlich von der Neutarifierung in Kenntnis setzen und eine angemessene Einspruchsfrist einräumen, innerhalb derer man es unter normalen Umständen schafft, sich zu melden.

In der Regel wird die Neutarifierung so gelöst, dass man Kunden die Möglichkeit gibt, im alten Tarif zu bleiben. Alle, die sich bis zum angegebenen Stichtag nicht melden, werden automatisch auf den neuen Tarif umgestellt. Sind Sie damit nicht einverstanden, so müssen Sie den Vertrag kündigen. Sie sollten daher jegliche Post, die Sie von den Vertragspartnern bekommen, immer aufmerksam lesen. Was wie Werbung aussieht, ist oft eine versteckte Vertragsänderung.

Indexanpassungen
Zulässige Änderungen sind jene, die einfach nur eine Indexanpassung vornehmen, sofern dies in den Geschäftsbedingungen zu diesem Vertrag aufgenommen wurde. Der Index, nach dem sich die Höhe der Anpassung richtet, muss hierfür klar definiert sein. Weiters muss sich die Änderung in einem nachvollziehbaren Maß und einer realistischen Größenordnung bewegen. Sind Sie damit nicht einverstanden, bleibt Ihnen wieder nur eine Kündigung des Vertrags.

Sind die Mehrkosten durch Leistungen entstanden, die Sie nicht genutzt haben, wird es schon etwas komplizierter, denn in diesem Fall müssen Sie den Nachweis antreten, dass Sie diese Kosten tatsächlich nicht verursacht haben. Und das endet nicht selten vor Gericht. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier sehr hilfreich.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Wirtschaft
31.05.2014 11:14
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung