Elton John vor Gericht

Popstar wirft Medien „abscheuliche“ Methoden vor

Society International
06.02.2026 13:26
Porträt von krone.at
Von krone.at

In dem von mehreren Prominenten angestrengten Prozess gegen britische Boulevardmedien und ihre zweifelhaften Methoden hat am Freitag Popstar Elton John schwere Vorwürfe erhoben: Das Vorgehen der Zeitungen des angeklagten ANL-Verlages sei eine „abscheuliche“ Verletzung der Privatsphäre gewesen, erklärte der Sänger in London. Die Boulevardblätter hätten „selbst die grundlegendsten Regeln menschlichen Anstands überschritten“.

Der beklagte ANL-Verlag gibt die Zeitungen „Daily Mail“ und „Mail on Sunday“ heraus, denen immer wieder illegale Methoden zur Informationsbeschaffung vorgeworfen werden. Zu den Klägern in dem Prozess gehören neben Elton John und seinem Mann David Furnish auch Prinz Harry sowie die Schauspielerinnen Elizabeth Hurley und Sadie Frost.

Aussage per Videoschaltung
Elton John erklärte am Freitag in einer schriftlichen Zeugenaussage, die zeitgleich mit dem Beginn seiner Aussage vor Gericht verbreitet wurde: „Ich empfinde die bewusste Verletzung meiner Gesundheitsdaten und der medizinischen Details im Zusammenhang mit der Geburt unseres Sohnes Zachary durch die ,Mail‘ als abscheulich.“ Der Sänger sagte per Videoschaltung aus.

Auch Prinz Harry hatte vor Gericht bereits gegen die britische „Daily Mail“ ausgesagt.
Auch Prinz Harry hatte vor Gericht bereits gegen die britische „Daily Mail“ ausgesagt.(Bild: EPA/NEIL HALL)

  In dem Prozess waren bereits Prinz Harry und Elizabeth Hurley vor Gericht erschienen. Der Sohn von König Charles III. warf dabei den britischen Boulevardmedien vor, das Leben seiner Frau Meghan „zur Qual“ gemacht zu haben. Das Vorgehen der verklagten Zeitungen sei „schrecklich“ gewesen.

Hurley brach in Tränen aus
Hurley wiederum brach vor Gericht in Tränen aus und warf ANL ein „monströses“ Vorgehen vor. Am Fenster ihres Esszimmers seien heimlich Mikrofone angebracht worden, „ich wurde abgehört“, berichtete Hurley. Sie habe das als „zutiefst verletzend“ empfunden.

Die Klägerinnen und Kläger werfen dem Verlag ANL illegale Informationsbeschaffung vor. Die Boulevardblätter sollen unter anderem Privatdetektive angeheuert haben, um Autos und Wohnungen zu verwanzen sowie illegal private Telefongespräche abzuhören.

Zudem hätten die Detektive falsche Identitäten angegeben, um an medizinische Unterlagen zu gelangen. Die Taten sollen zwischen 1993 und 2018 begangen worden sein. ANL weist alle Vorwürfe zurück.

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