In Wien verurteilt

Haftstrafe! Darf Waltraud nun ins Frauengefängnis?

Gericht
12.12.2025 17:15

Waltraud P. – eine wahrlich umstrittene Persönlichkeit. Im Wiener Landl wurde die ehemalige Rotlichtgröße, die ihr Geschlecht erst im Sommer auf weiblich geändert hat, wegen Wiederbetätigung zu 20 Monaten Haft verurteilt. Die 60-Jährige will jetzt ins Frauengefängnis. Für ihren Verteidiger spricht da nichts dagegen: „Sie ist nun mal eine Frau.“

Vor Gericht im Wiener Landesgericht sitzt eine Frau – bepackt mit Muskeln und mit Glatze. Nach femininen Zügen sucht man vergeblich. Aber am Papier ist Waltraud P. weiblich. Die „Krone“ berichtete ausführlich über die ehemalige Rotlichtgröße, die im Sommer ihr Geschlecht umtragen hat lassen – damit könne Waltraud nun vier Jahre früher in Pension gehen. „Jetzt bin ich noch beim AMS, in sechs Monaten bin ich Pensionistin“, gibt sie im Wiener Landesgericht an.

Seit Sommer ist Walter offiziell eine Frau namens Waltraud Gerhard P.
Seit Sommer ist Walter offiziell eine Frau namens Waltraud Gerhard P.(Bild: Zwefo)

Zig Nazi-Bilder und Nachrichten
Dort sitzt die Angeklagte jetzt wegen zig Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Noch als Walter schickte die Frau von 2015 bis 2023 Nachrichten, Bilder und Videos in Chat-Gruppen – „humoristisch verpackte Glorifizierungen des Nationalsozialismus“, wie es die Staatsanwältin nennt. „Laut Verfassungsschutz ist sie Teil der rechtsextremen Neonazi-Szene.“

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Als Mandantin ist sie eigentlich unbescholten. Ihr männlicher Vorgänger hat zahlreiche Vorstrafen. Damals war sie infiziert mit diesem Gedankengut.

Verteidiger Nikolaus Rast

Oder war es zumindest der zwölffach vorbestrafte Walter. Denn ihr Verteidiger Nikolaus Rast sagt: „Als Mandantin ist sie eigentlich unbescholten. Ihr männlicher Vorgänger hat zahlreiche Vorstrafen. Damals war sie infiziert mit diesem Gedankengut. Sie ist Gott sei Dank zu den wahren Werten der Gesellschaft zurückgekehrt.“ Die 60-jährige Waltraud selbst gibt sich in ihrem Wiederbetätigungsprozess wortkarg, aber umfassend geständig: „Dem ist nichts hinzuzufügen.“

Waltraud mit ihrem Anwalt Nikolaus Rast (li.)
Waltraud mit ihrem Anwalt Nikolaus Rast (li.)(Bild: Zwefo)

Zum Mittag gibts also schon ein Urteil: 20 Monate Gefängnis und das rechtskräftig. Jetzt die große Frage: Wo wird die Frau mit den Muskeln und der Glatze ihre Strafe absitzen? Nach jetzigem Stand im Frauengefängnis bestätigt Verteidiger Nikolaus Rast. Vermutlich in der Justizanstalt Schwarzau. Wo auch die berühmte „Eislady“ und die mittlerweile verstorbene Serienmörderin Elfriede Blauensteiner saß. Gegen alles andere werde man sofort ein Rechtsmittel erheben. „Sie ist nun mal eine Frau“, so Rast.

„Individuelle Einzelfallentscheidung“
Von Seiten des Justizministeriums will man keine eindeutige Antwort geben: „Mit einer Personenstandsänderung einer transgender Person im zentralen Personenstandsregister kommt es zu einer Änderung des Geschlechtseintrages im Straf- und Maßnahmenvollzug. Vor einer derartigen Änderung ist die Unterbringung und Visitierung von transgender Personen in Haft unter Abwägung aller Umstände immer eine individuelle Einzelfallentscheidung. Zu Einzelstrafsachen gibt das BMJ aus Gründen der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes – wie immer – keine Auskunft.“

Der vorsitzende Richter des Schwurgerichts wird nun eine Aufforderung zum Haftantritt an Waltraud schicken – dann hat sie ein Monat Zeit, sich in der Justizanstalt einzufinden. Das wird wohl früher sein, als das zuständige Standesamt einen rechtskräftigen Beschluss fassen kann. Denn dort wird der Fall gerade geprüft. Bis letzte Woche konnte die 60-Jährige Beweise vorlegen, dass sie tatsächlich eine Frau ist. Jetzt wird auf eine Entscheidung der Stadt Wien gewartet. Das kann aber dauern ...

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