Der Fall rund um die Postenschacher-Vorwürfe gegenüber ÖVP-Klubobmann August Wöginger wird neu aufgerollt. Am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht Linz die Diversion gekippt. Die Terminsuche für den Prozess ist noch im Laufen. Fix ist: Der Fall bleibt bei der bisherigen Richterin.
Die Richterin klärt derzeit die Verhandlungstermine mit den Verfahrensbeteiligten ab. Mit einer Fortsetzung des Amtsmissbrauch-Prozess gegen Wöginger und zwei mitangeklagte Finanzbeamte wegen des mutmaßlichen Postenschachers am Finanzamt Braunau ist im ersten Quartal 2026 zu rechnen, teilte der Linzer Landesgerichtssprecher Walter Eichinger am Freitag mit.
Wöglinger: „Natürlich bleibe ich Klubobmann!“
Wöginger selbst sieht sich weiter als schuldlos, er habe die Diversion nur angenommen, um „schnell zu seiner Arbeit zurückkehren zu können“. Von einem Rücktritt will er nichts wissen: „Natürlich bleibe ich Klubobmann!“
Auch die Zusammensetzung des Schöffensenats bleibt gleich
Da die Diversion kein richterliches Urteil sondern lediglich ein Beschluss sei, geht nach dessen Aufheben die Hauptverhandlung am Landesgericht einfach weiter. Nur wenn ein Richter oder eine Richterin an einem „Urteil mitgewirkt hat, das infolge eines Rechtsmittels aufgehoben wurde“, müsse der erstinstanzliche Prozess neu aufgerollt werden, erläuterte Eichinger. Der Fall Wöginger bleibe damit bei der bisherigen Richterin. Auch die Zusammensetzung des Schöffensenats bleibt gleich.
Keine Befangenheit der Richterin
Auch die Voraussetzung für eine „Anscheinsbefangenheit“ würden bei einer unrichtigen Gesetzesauslegung nicht vorliegen, so der Gerichtssprecher weiter. Sprich: Weil die Richterin die Voraussetzung für eine Diversion gegeben sah, das Oberlandesgericht dies jedoch anders ausgelegt hat, liefere dieser Tatbestand keinen Grund für eine „Anscheinsbefangenheit“. Die Präsidentin des Landesgerichts Linz hatte bereits nach dem ersten Verhandlungstag mit dem Diversionsangebot einen Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit Mitte Oktober abgelehnt. Die durch den vorgeworfenen Postenschacher benachteiligte Bewerberin für die Leitung des Finanzamts hat dies als Privatbeteiligte beantragt.
OLG hatte Diversion gekippt
Das OLG Linz hatte die Diversion für Wöginger in dem Amtsmissbrauchs-Prozess gekippt. Vorausgegangen war eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Beschwerde einzulegen. Damit muss das im Oktober begonnene Verfahren am Erstgericht fortgesetzt werden.
Angeklagt worden war Wöginger wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Wöginger soll 2017 beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug. Zwei mitangeklagte Finanzbeamte saßen in der Bestellungskommission.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.