René Benkos Verteidiger werden auch gegen das zweite Urteil wegen betrügerischer Krida Berufung einlegen. Zudem will sein Anwalt Norbert Wess die Enthaftung für seinen Mandanten.
Der gefallene Finanzjongleur war am Mittwoch nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4320 Euro verurteilt worden. Dabei handelte es sich allerdings nur um einen teilweisen Schuldspruch wegen zwei von elf Luxusuhren sowie vier Paar Manschettenknöpfe und einem Schaden von rund 100.000 Euro – in den anderen Punkten gab es hingegen einen Freispruch.
„In drei Viertel“ des Anklagegegenständlichen sei sein Mandant freigesprochen worden, sagte Wess am Freitag. Man werde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmelden.
Freispruch für Ehefrau
Ehefrau Nathalie Benko war in der Causa rund um einen bei Verwandten aufgestellten Tresor, in dem sich die Uhren, Bargeld und Schmuck befanden, vom Vorwurf der betrügerischen Krida freigesprochen worden. Ihr sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass der besagte Safe angeschafft worden sei, um Vermögen vor den Gläubigern zu verschleiern, begründete die Richterin das Urteil.
Es war bereits das zweite Urteil gegen den 48-Jährigen, Ende Oktober fasste René Benko nicht rechtskräftig 24 Monate unbedingt aus. Auch gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Daher befindet sich Benko weiterhin in Untersuchungshaft.
Enthaftungsantrag kommende Woche
Die anklageführende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte bis dato mit Tatbegehungsgefahr argumentiert, Wess will allerdings nun kommende Woche einmal mehr einen Enthaftungsantrag stellen. Bisher waren diese von der Haftrichterin in Wien abgelehnt worden, seit Jänner 2025 sitzt der einstige Immobilientycoon hinter Gittern.
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