Urteil rechtskräftig

Höchstgericht bestätigt Amtsverbot für Berlusconi

Ausland
18.03.2014 22:22
Das Kassationsgericht in Rom, die letzte und dritte Instanz im italienischen Strafsystem, hat am Dienstagabend ein zweijähriges Amtsverbot für den wegen Steuerbetrugs verurteilten Ex-Premier Silvio Berlusconi bestätigt. Gegen dieses Urteil, das rechtskräftig ist, kann der Medienzar keinen Rekurs mehr einbringen.

Das Ämterverbot ist eine zusätzliche Strafe zur vierjährigen Haftstrafe, die gegen Berlusconi im sogenannten Mediaset-Prozess wegen Steuerbetrugs verhängt worden war. Dieses Urteil hatte dem Ex-Premier seinen Senatssitz gekostet.

In dem seit 2006 laufenden Prozess gegen Berlusconi ging es um den Vorwurf, sein TV-Konzern Mediaset habe in den 1990er-Jahren mithilfe von Briefkastenfirmen die Preise für Übertragungsrechte von Filmen künstlich in die Höhe getrieben. Durch solche Machenschaften soll Berlusconi laut den Staatsanwälten Schwarzgelder im Ausland angelegt und die Gewinne für Mediaset in Italien reduziert haben, um weniger Steuern bezahlen zu müssen.

Wegen seines Alters muss der 77-jährige Berlusconi die Strafe nicht im Gefängnis verbüßen. Der Medienmogul hat einen Antrag eingebracht, seine Strafe in Form von gemeinnütziger Arbeit verbüßen zu dürfen. Am 10. April wird ein Mailänder Gericht entscheiden, ob dieser Antrag angenommen wird.

Berlusconi will vor EGMR ziehen
Trotz der schweren Niederlage geben sich Berlusconis Rechtsanwälte nicht geschlagen. Sie planen den Gang zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, da ihr Mandant ihrer Ansicht nach Opfer von "Justizverfolgung" sei. Sie hoffen auf diese Art und Weise, das Urteil aufheben zu können.

Berlusconi will nach eigenen Angaben trotz seiner Verurteilung bei den Europawahlen im Mai als Spitzenkandidat seiner Partei Forza Italia antreten. "Ich wäre glücklich, als Spitzenkandidat in den fünf italienischen Wahlkreisen anzutreten", erklärte er.

Seine Hoffnung sei es, dass der EMGR seiner Beschwerde gegen das Anti-Korruptions-Gesetz stattgibt und das mit seiner Verurteilung verbundene Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden oder für solche zu kandidieren, ausgesetzt wird.

Auf Grundlage dieses Gesetzes war Berlusconi im vergangenen November aus dem italienischen Parlament ausgeschlossen worden. Dem Gründer der zur EVP gehörenden Oppositionspartei Forza Italia war infolge seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen Steuerbetrugs auch der Pass entzogen worden.

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