Raubkunst-Fall
Cornelius Gurlitt präsentiert sich nun im Internet
Das nennt man wohl echte deutsche Gründlichkeit par excellence. Denn die offizielle Gurlitt-Homepage könnte es mit Webseiten von hoch dotierten Firmen oder Promis aufnehmen.
Allerdings: Das einzige was Cornelius Gurlitt selbst mit dem Internetauftritt zu tun haben dürfte, ist die Tatsache, dass er finanziell für den Aufwand aufkommen muss. Für sämtliche andere Entscheidungen rund um seinen Fall ist sein richterlich eingesetzter Betreuer - der Rechtsanwalt Christoph Edel - zuständig. Was selbstverständlich auch im Web detailliert nachzulesen ist.
Justiz wirft Sammler drei Straftaten vor
So erfährt der User neben Literaturempfehlungen zu Raubkunst oder der Familienhistorie der Gurlitts auch jene Aspekte, für die der 81-Jährige bestraft werden könnte: Erstens für Einfuhrumsatzsteuerhinterziehung - weil der gelernte Restaurator Kunst von der Schweiz eingeführt und keinen Zoll gezahlt haben soll. Zweitens für Einkommenssteuerhinterziehung - weil Gurlitt Kunsthandel getrieben, aber keine Steuer bezahlt haben soll. Und drittens Unterschlagung – weil der "Gemälde-Messie" bewusst Raubkunst zurückgehalten haben soll.
Selbst Rechtsexperten ist es unbegreiflich, was seine Berater mit diesem Info-Überangebot eigentlich bezwecken. Ein Insider: "Sie denken wohl, je seriöser sie sich geben, desto schuldloser kommt ihr Mandant rüber."
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