Schweizer Gericht:
"Drecksasylant" keine Rassendiskriminierung
Damals hatte ein Basler Polizist bei der dortigen Uhren- und Schmuckmesse zusammen mit einem Kollegen den Algerier unter dem Verdacht des Taschendiebstahls festgenommen. Der Beamte legte ihm Handfesseln an und betitelte ihn vor zahlreichen Schaulustigen lautstark als "Sauausländer" und "Drecksasylant".
Die Basler Justiz sprach den Polizisten für seine verbalen Entgleisungen der Rassendiskriminierung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe. Das Bundesgericht hat dem Betroffenen nun aber Recht gegeben und seine Verurteilung aufgehoben.
Nach Ansicht der strafrechtlichen Abteilung fehle den Äußerungen des Polizisten der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug auf eine bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion. Die Bezeichnung "Ausländer" oder "Asylant" könne Menschen ganz unterschiedlicher Herkunftsgebiete oder Glaubensbekenntnisse betreffen.
Das Bundesgericht geht sogar noch einen Schritt weiter: Selbst die Verwendung der Bezeichnungen "Sau" oder "Dreck" in Verbindung mit einer bestimmten Nationalität oder Ethnie würde demnach in Lausanne keine Rassendiskriminierung darstellen.












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