Zuerst wurde gegen einen Kärntner ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen – dann half er seiner ehemaligen Partnerin bei einem medizinischen Notfall. Nun könnte er deshalb angezeigt werden und vor dem Landesverwaltungsgericht landen.
Trotz eines aufrechten Betretungs- und Annäherungsverbots rief eine Kärntnerin ihren ehemaligen Partner aufgrund eines medizinischen Notfalls an. Sofort eilte der Mann seiner Ex-Freundin zu Hilfe und rettete ihr damit wohl das Leben. „Bei ihr wurde ein doppelter Hinterwandinfarkt festgestellt“, sagt der Kärntner.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.