Raunächte, Krippen ...
Zuerst wurde gegen einen Kärntner ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen – dann half er seiner ehemaligen Partnerin bei einem medizinischen Notfall. Nun könnte er deshalb angezeigt werden und vor dem Landesverwaltungsgericht landen.
Trotz eines aufrechten Betretungs- und Annäherungsverbots rief eine Kärntnerin ihren ehemaligen Partner aufgrund eines medizinischen Notfalls an. Sofort eilte der Mann seiner Ex-Freundin zu Hilfe und rettete ihr damit wohl das Leben. „Bei ihr wurde ein doppelter Hinterwandinfarkt festgestellt“, sagt der Kärntner.
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