Nächtliche Ruhestörung war der Auslöser für einen folgenreichen Streit in einem Mietshaus in Hohenems (Vorarlberg). Ein Somalier stach dabei einem Ungarn ein Cuttermesser in die Brust. Am Landesgericht Feldkirch wurde die Sache nun verhandelt.
Schon länger waren sich der unter subsidiärem Schutz stehende Somalier und das spätere Opfer nicht grün. Mehrmals schon sollen die beiden Tür an Tür wohnenden Männer aneinandergeraten sein. So auch in der Nacht vom 5. auf den 6. Juni. Der Grund: nächtliche Ruhestörung. Wer den Krach verursacht hat, blieb im Prozess unklar. Sicher ist nur: Es wurde getrunken, geschimpft und gegen die Wand des jeweils anderen gehämmert.
Zwei Zentimeter tiefe Stichwunde
Als sich die Männer am nächsten Morgen am Gang begegnen, eskaliert die Sache. Nach einer kurzen Hetzjagd durchs Treppenhaus zückt der Afrikaner ein Cuttermesser und versetzt dem Kontrahenten eine zwei Zentimeter tiefe Stichwunde in die Brust. Während das Opfer ins Spital gebracht wird, landet der Täter kurz darauf auf dem Polizeiposten und später in U-Haft.
Manchmal bin ich traurig, manchmal fröhlich und manchmal auch aggressiv.
Der Angeklagte vor Gericht
Bei seiner Einvernahme behauptet er zunächst, in Notwehr gehandelt zu haben. Im Prozess am Montag bekennt sich der Somalier dann doch schuldig. Vom Richter auf seine Reaktion bei Alkoholkonsum angesprochen, antwortet der Unbescholtene: „Manchmal bin ich traurig, manchmal fröhlich und manchmal auch aggressiv.“ Die Tat selbst bereue er: „So was darf nicht passieren.“
Zweite Körperverletzung wurde schlagend
Dass das Opfer durch den Bruststich nicht schwerer verletzt wurde, sei reines Glück gewesen, so der Staatsanwalt. „Lebensgefahr hätte bestanden, wenn die Lunge verletzt worden wäre.“ Nach kurzer Beratung des Schöffensenats spricht Herr Rat den Messerstecher wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig und verurteilt ihn zu zweieinhalb Jahren Haft. In der Strafe enthalten ist auch ein Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung im Zuge einer anderen Auseinandersetzung mit einem Landsmann, der Geldschulden bei ihm hatte.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.