Die Oberbank mit Hauptsitz in Linz zahlt Provisionen zurück, die sie für die Vermittlung von Fonds an ihre Kundinnen und Kunden erhalten, aber nicht offengelegt hat. Betroffene können sich bis 15. Dezember zur Sammelaktion anmelden und Ansprüche einfordern.
Darauf hat sich die Bank mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geeinigt. Konsumenten, denen bis einschließlich 31. Jänner 2017 ein Fondsprodukt über die Oberbank vermittelt wurde, können sich bis zum 15. Dezember 2025 kostenfrei zur Sammelaktion anmelden: www.vki.at/kick-back-2025.
Individuelle Angebote zur Rückerstattung
Die zwischen VKI und Oberbank erzielte Lösung sieht vor, dass die Oberbank berechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der VKI-Sammelaktion individuelle Rückerstattungsangebote unterbreitet. Das ist kein Novum: Der Verein für Konsumenteninformation hat sich bereits früher mit anderen Banken außergerichtlich auf eine Rückerstattung von Bestandsprovisionen geeinigt.
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