Die Parksheriffs versuchten in Innsbruck einen Akademiker bereits zum wiederholten Mal zu Unrecht abzukassieren. Ein langer und mühsamer Rechtsstreit war für den vermeintlichen Parksünder nun aber von Erfolg gekrönt.
Er hat eigentlich alles richtig gemacht – und doch musste sich ein Innsbrucker Akademiker eineinhalb Jahre (!) lang gegen eine zu Unrecht ausgestellte Parkstrafe wehren.
3,36 Euro bezahlt, dennoch klebte Strafzettel am Auto
Was war passiert? Am 12. Februar 2024 stellte der Tiroler seinen Pkw in der Glasmalereistraße in Innsbruck ab und aktivierte auf seinem Handy die App „EasyPark“. „Mein Mandant ist extra auf das Handyparken umgestiegen, damit er nicht immer zum Parkautomaten gehen und Kleingeld suchen muss“, erklärt Rechtsanwalt Karl Hepperger.
Sogar Haftstrafe angedroht
Umso überraschter war der Pkw-Lenker, dem nachweislich 3,36 Euro für knapp eineinhalb Stunden vom Konto abgebucht wurden, als er ein „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe kleben hatte. 50 Euro wollte die Stadt Innsbruck vom vermeintlichen Parksünder einkassieren – oder ihn im Uneinbringlichkeitsfall einen Tag und 21 Stunden ins Gefängnis stecken. Umgehend legte der Akademiker über seinen Anwalt Einspruch gegen die nachweislich zu Unrecht ausgestellte Parkstrafe ein. Monatelang herrschte Funkstille – doch dann wurde die Beschwerde abgelehnt und der zu zahlende Betrag auf 60 Euro erhöht.
Mein Mandant ist extra auf das Handyparken umgestiegen. Es stellt sich aber die Frage, ob Easy-Parking in Innsbruck wirklich so easy ist.

Anwalt Karl Hepperger
Bild: Hepperger
Hepperger und sein Mandant ließen sich davon aber nicht entmutigen und zogen vor das Landesverwaltungsgericht, wo sie nun Recht bekamen und der Beschwerde Folge gegeben wurde. „Nach monatelangem Kampf ist es gelungen, dass sich mein Mandant frei beweisen konnte“, freut sich Hepperger, der für ihn nun über die Amtshaftung die Anwaltskosten zurückholen möchte.
Kurios: Der Akademiker erhielt schon einmal in der Glasmalereistraße zu Unrecht eine Parkstrafe, obwohl er auch damals per App bezahlt hatte. „Die Anzeige wurde aufgrund eines Ablesefehlers des Kennzeichens erstattet“, hieß es in der Begründung.
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