Ein Ausflug in die Berge endete für Christine K. nicht nur schmerzhaft. Mangels Versicherung kommt die Bergung nach einem Unfall teuer. Was es zu beachten gibt.
Mitte August hat sich die Wienerin bei einer Wanderung beide Knöchel gebrochen. Ein Bein musste im Anschluss operiert werden. Die Bergung aus dem Wandergebiet erfolgte mittels Hubschrauber. Gesundheitlich ist die 45-Jährige auf dem Weg der Besserung. Finanziell steht sie nun aber vor einem Schuldenberg.
„Da ich keine entsprechende Versicherung habe, war mir klar, dass ich den Einsatz bezahlen muss“, erklärt Christine K. gegenüber der Ombudsfrau. Die Kosten für ihre Bergung belaufen sich auf rund 6500 Euro für den Hubschrauber des ÖAMTC und den Einsatz der Bergrettung.
Sozialversicherung zahlt keine Bergekosten
In derartigen Fällen übernimmt die österreichische Sozialversicherung die Kosten des Einsatzes nicht, wie der ÖAMTC bestätigt. Als gemeinnütziger Verein sei man verpflichtet, eine Rechnung zu stellen. So wie übrigens alle Hubschrauberbetreiber in Österreich. Bei sozialen Härtefällen werde aber versucht, im Sinne der Patienten ein individuelles Entgegenkommen zu finden. Das werde bei Frau K. gerade geprüft.
ÖAMTC prüft Härtefall-Lösung
Unabhängig davon weisen die „gelben Engel“ darauf hin, bei Freizeitaktivitäten im alpinen Bereich auf einen entsprechenden Versicherungsschutz zu achten. Dem kann sich die Ombudsfrau nur anschließen. Haben sich doch schon viele Betroffene in ähnlichen Fällen Hilfe suchend an unsere Redaktion gewandt. Der finanzielle Aufwand für eine sogenannte Bergekostenversicherung ist überschaubar und kann zumindest die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls erheblich verringern.
Versicherung kann hohe Kosten verhindern
10.406 Menschen haben die ehrenamtlichen Retter des Österreichischen Bergrettungsdienstes 2024 geborgen. Dort rät man ebenfalls zu einer entsprechenden Versicherung, etwa über eine Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung (36 Euro pro Jahr) oder einem alpinen Verein wie Naturfreunde oder Alpenverein. Auch bei manchen Kreditkarten ist eine entsprechende Versicherung enthalten.
Wer entscheidet, ob Hubschrauber kommt
Wie Verunfallte vom Berg geborgen werden, entscheidet die jeweilige Rettungsleitstelle. Man könne davon ausgehen, dass der Hubschrauber nur dann kommt, wenn es für den Patienten das Beste ist, so die Bergrettung. Und man betont: „Für uns zählt auch die Frage des Verschuldens nicht, wir sind im Notfall rund um die Uhr im Einsatz“. Die Kosten, die man Verunfallten verrechnet, dienen der Ausbildung, der Anschaffung von Ausrüstung und der Aufrechterhaltung des Betriebes. Die Bergretter selbst gehen freiwillig und unentgeltlich in den Einsatz.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.