Schwer verletzt wurden zwei Wanderer bei einer Kuhattacke auf einem Almweg in Kärnten. Sie klagten den Landwirt auf Schmerzengeld – er hätte seine Rinder ihrer Ansicht nach „sicher verwahren müssen“. Auch der Oberste Gerichtshof hat diese Forderung nun überprüft. Das Urteil liegt genau zum Auftakt der Wandersaison vor.
Dieser Kuh-Prozess aus Kärnten könnte die Wende in der Rechtssprechung rund um das liebe Vieh auf unseren Almen bringen. Denn meistens enden solche Verfahren in den Instanzen an den Landesgerichten, weil man nicht unbedingt höchstgerichtliche Entscheidungen erzwingen möchte. Jetzt gibt es aber nach längerer Pause wieder ein Urteil, das regelt, wie es mit der Haftung von Bauern bei Kuh-Attacken in den Bergen ausschaut.
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