Einfach irre! 88 km/h schneller als erlaubt war ein Raser auf der B1 bei Traun, als er von einer Zivilstreife verfolgt wurde. Doch der Bleifuß durfte nach der Kontrolle weiterfahren, denn die Polizisten konnten ihm den Führerschein nicht abnehmen. Der Grund: Eine Auswertung des Beweisvideos war vor Ort nicht möglich ...
Bei einer Schwerpunktstreife der Landesverkehrsabteilung konnte eine Zivilstreife am Sonntag um 00.40 Uhr auf der B1 bei Traun einen VW Passat mit einer massiv überhöhten Geschwindigkeit wahrnehmen. Der Fahrer, ein 29-Jähriger aus dem Bezirk Linz-Land, überholte die Streife mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, weshalb diese umgehend die Nachfahrt aufnahm.
Mit Tacho und Video Tempo gemessen
Es wurde eine Geschwindigkeitsmessung mittels geeichtem Tacho sowie eine Videoaufzeichnung durchgeführt. Die spätere Auswertung des Videomaterials ergab eine gefahrene Geschwindigkeit von 158 km/h bei erlaubten 70 km/h, somit abzüglich Toleranz 80 km/h darüber und mehr als doppelt so schnell wie erlaubt. Die Anhaltung erfolgte bei der nächstgelegenen geeigneten Kontrollmöglichkeit. Der Lenker zeigte sich sofort einsichtig und gab an, dass er nach Hause wolle, weil er müde sei.
Eine vorläufige Führerscheinabnahme war nicht möglich, da vor Ort eine Auswertung des Videos nicht möglich war. Gegen den Fahrzeuglenker wird Anzeige erstattet und der Führerschein behördlich abgenommen.
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