Unzulässig

VKI klagte erfolgreich gegen Amazon-Prime-Klauseln

Web
18.02.2025 08:30
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Verbraucherschützer des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) haben beim Oberlandesgericht Wien erfolgreich gegen acht Klauseln zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht des kostenpflichtigen Amazon-Dienstes „Amazon Prime“ geklagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Eine der vom Oberlandesgericht als unzulässig beurteilten Klauseln enthielt eine Regelung zum Widerrufsrecht. Sie sah vor, dass Kundinnen und Kunden, die Mitgliedschaftseinstellungen ändern, sich an den Kundenservice wenden oder das Muster-Widerrufsformular verwenden müssen.

Das widerspreche der im Fernabsatz und Versandhandel bestehenden Regelung. Von einem abgeschlossenen Vertrag wieder zurückzutreten ist demnach an keine bestimmte Form gebunden. „Ein solcher Rücktritt ist folglich auch mündlich oder in einem formlosen E-Mail möglich“, so der VKI am Dienstag in einer Aussendung.

Eine weitere unzulässige Klausel bezog sich auf die Mitgliedsgebühr, die intransparent sei. So herrsche Unklarheit, welche Höhe der Gebühr aktuell zur Anwendung gelangt. „Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können“, so die Konsumentenschützer.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Web
18.02.2025 08:30
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung