Die Verbraucherschützer des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) haben beim Oberlandesgericht Wien erfolgreich gegen acht Klauseln zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht des kostenpflichtigen Amazon-Dienstes „Amazon Prime“ geklagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Eine der vom Oberlandesgericht als unzulässig beurteilten Klauseln enthielt eine Regelung zum Widerrufsrecht. Sie sah vor, dass Kundinnen und Kunden, die Mitgliedschaftseinstellungen ändern, sich an den Kundenservice wenden oder das Muster-Widerrufsformular verwenden müssen.
Das widerspreche der im Fernabsatz und Versandhandel bestehenden Regelung. Von einem abgeschlossenen Vertrag wieder zurückzutreten ist demnach an keine bestimmte Form gebunden. „Ein solcher Rücktritt ist folglich auch mündlich oder in einem formlosen E-Mail möglich“, so der VKI am Dienstag in einer Aussendung.
Eine weitere unzulässige Klausel bezog sich auf die Mitgliedsgebühr, die intransparent sei. So herrsche Unklarheit, welche Höhe der Gebühr aktuell zur Anwendung gelangt. „Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können“, so die Konsumentenschützer.
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