US-Präsident Donald Trump will ein Haftzentrum für kriminelle Migrantinnen und Migranten in Guantánamo Bay auf Kuba errichten. Dort könnten 30.000 der „schlimmsten kriminellen illegalen Einwanderer“ inhaftiert werden, sagte er am Mittwoch.
Weitere Einzelheiten zu dem Vorstoß gab der US-Präsident zunächst nicht bekannt. „Einige von ihnen sind so schlimm, dass wir nicht einmal den Ländern trauen, sie festzuhalten, weil wir nicht wollen, dass sie zurückkommen“, sagte er. „Also werden wir sie nach Guantánamo schicken“. Es sei schwierig, dort herauszukommen. Das Verteidigungs- und das Heimatschutzministerium sollen mit den Vorbereitungen dafür beginnen.
Der US-Marinestützpunkt ist wegen eines umstrittenen Gefangenenlagers berüchtigt, das die Vereinigten Staaten nach den Anschlägen vom 11. September errichtet hatten. Zeitweise waren dort fast 800 Menschen inhaftiert. Es sollte mutmaßliche islamische Terroristinnen und Terroristen ohne Prozess festhalten. Menschenrechtsorganisationen fordern seit langem die Schließung. Heute sind einzelne Häftlinge dort untergebracht.
Diebstahl reicht für Haft
Trump hat am Mittwoch ein Gesetz unterzeichnet, das Bundesbehörden verpflichtet, Migrantinnen und Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus sowie solche mit temporärem Schutzstatus in speziellen Haftzentren festzuhalten, wenn ihnen Vergehen vorgeworfen werden. Dazu zählen etwa Einbruch, Angriffe auf die Polizei und Delikte wie Ladendiebstahl. Bisher war die Inhaftierung nur bei sehr schweren Straftaten verpflichtend.
Das neue Gesetz könnte dazu führen, dass Asylwerberinnen und Asylwerber abgeschoben werden, bevor ihr Antrag entschieden ist. Betroffene haben keinen Anspruch auf eine Anhörung oder auf Freilassung gegen Kaution.
Befürworterinnen und Befürworter sprechen von einer abschreckenden Wirkung und einem Beitrag zu öffentlicher Sicherheit. Kritikerinnen und Kritiker bezeichnen die Maßnahme als unverhältnismäßig. Es gebe etwa auch ein Risiko von Verwechslungen. Laut Studien werden Menschen ohne gültige Papiere in den USA seltener straffällig als Einheimische.
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