Helge Wolfsgruber, Experte für Arbeitnehmerschutz in der Arbeiterkammer Steiermark, weiß, was bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr am Arbeitsplatz zu tun ist – und an wen man sich bei Fragen wenden kann.
Grundsätzlich sind alle Beschäftigten im Unternehmen für den Arbeitnehmerschutz verantwortlich. Trotz umfangreicher Gesetze und Verordnungen können jedoch auch Mängel im Betrieb auftreten. Werden diese erkannt oder treten Gefahren für Sicherheit und Gesundheit auf, ist unverzüglich der bzw. die direkte Vorgesetzte darüber zu informieren. Wenn möglich, sollte die Meldung darüber auch schriftlich erfolgen.
Betroffenen Bereich sofort verlassen
Bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr muss gewährleistet sein, dass die Arbeit eingestellt und der betroffene Bereich sofort verlassen werden kann. Anschließend ist dafür Sorge zu tragen, das Gefahrenpotenzial zu verringern oder zu beseitigen, bevor die Arbeit wiederaufgenommen werden darf.
Sicherheitsvertrauenspersonen, der Betriebsrat, Präventivfachkräfte und Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sind weitere Ansprechpersonen. Die Arbeiterkammer Steiermark als Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitsinspektion als zuständige Behörde für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften sind mögliche externe Anlaufstellen.
Bei Fragen kann man sich gerne an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.
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