Ausgerechnet nach einer Hochzeitsfeier soll ein Innsbrucker (39) zwei Buben in den nahen Wald gelockt und „Masturbationshandlungen“ an ihnen durchgeführt haben. Nun saß er vor Gericht.
Die Vorwürfe gegen den freischaffenden Musiker wogen schwer. Laut Staatsanwaltschaft soll es Ende Mai nach einer Hochzeitsfeier, bei der der Mann auftrat, zu den Geschehnissen gekommen sein, die ihn schließlich auf die Anklagebank brachten.
Die Buben – damals 8 und 10 Jahre alt – seien nach dem Auftritt auf ihn zugekommen, als er bereits bei seinem Auto war, hätten ein Gespräch gesucht, bis der Angeklagte ihnen „angeboten“ habe, ihnen im nahen Wald „Männersachen“ zu zeigen.
Ich bin dann irgendwann gefahren, weil mir ihre Fragen zu anstrengend geworden sind.
Der Angeklagte
Doch am Innsbrucker Landesgericht wies der Angeklagte die Vorwürfe vehement von sich. „Es gab zwar ein Gespräch über meine Musikinstrumente mit den Buben, ich bin dann aber einfach irgendwann gefahren, weil mir ihre Fragen zu anstrengend geworden sind“, rechtfertigte sich der 39-Jährige.
Freispruch im Zweifel
Aufgrund von Widersprüchen in den Einvernahmen der Schüler hatte der Schöffensenat rund um Richter Thomas Wallnöfer schließlich Zweifel, ob es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie es die Burschen geschildert und die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte. „Es kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer Schuld des Mannes ausgegangen werden“, begründete der Richter den Freispruch.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.