Projekt auf Schiene

Welser Bürgermeister baut in Gmunden Wohnungen

Oberösterreich
29.11.2024 10:00

In den Startlöchern steckt in Gmunden der Umbau des Postgebäudes. Rund 50 neue Wohnungen sollen errichtet werden. Hinter dem Projekt steckt die gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft „Familie“ und die Immobilien-GmbH „Wohnen mit Stil“, deren Teil-Gesellschafter der Welser FP-Stadtchef Andreas Rabl ist.

Kritiker des Welser Bürgermeister orten bei dem Projekt Postgebäude-Umbau in Gmunden Unvereinbarkeiten sowie Freunderlwirtschaft, da 2021 in Gmunden mit Rüdiger Fritz ein Freiheitlicher das Bauressort von der ÖVP übernahm. 2022 wurde nach langen Verhandlungen schlussendlich die Baugenehmigung doch erteilt.

Der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FP).
Der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FP).(Bild: Markus Wenzel)

„Es war tatsächlich eines meiner ersten Projekte. Allerdings wurden die Rahmenbedingungen in der Vorperiode geschaffen. Wir haben den Projektanten sogar Grenzen aufgezeigt und Umbauten im Dachgeschoss nicht zugelassen“, so Fritz.

Rüdiger Fritz ist seit 2021 FP-Baustadtrat in Gmunden.
Rüdiger Fritz ist seit 2021 FP-Baustadtrat in Gmunden.(Bild: Markus Wenzel)

Rechtlich alles einwandfrei
Rabl sieht kein Problem in seiner „Nebentätigkeit“: „Ich habe das Haus mit einem Partner vor rund 15 Jahren gekauft. Da war ich nicht Bürgermeister. So wie ich Aktien kaufen darf, darf ich mich auch an Gesellschaften beteiligen.“

Tauziehen mit Gestaltungsbeirat
Für die Baugenehmigung war ein langer Atem notwendig. „Der Gestaltungsbeirat beschäftigte uns fünf Jahre.“ Danach folgte eine zweijährige Detailplanung. Der Baubeginn hängt nun vom Erfolg des ab Frühjahr beginnenden Verkaufs der Wohnungen ab.

Stadt entgeht 300.000-Euro-Zahlung
Gespart hat sich seine Gmbh jedenfalls 300.000 Euro, die beim Bau der nahe gelegenen Parkgarage „Michlgründe“ an die Stadt fällig geworden wären. Die Stadt versenkte das Projekt nach langer Planungsphase schlussendlich 2022 doch noch gegen den Willen der FP. Fritz ist sauer: „Die Stadt hätte vereinbaren müssen, dass die Zahlung der 300.000 Euro mit dem Bau der Wohnungen verpflichtend ist und nicht vom Bau der Garage abhängt.“ 

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