Weil Österreich bei der Umsetzung von EU-Richtlinien im Zusammenhang mit Cybersicherheit und dem Schutz kritischer Infrastruktur säumig ist, hat die EU-Kommission nun zwei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Die Mitgliedsstaaten hätten beide EU-Regelungen eigentlich bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen sollen. 23 Länder sind jedoch bei der sogenannten NIS2-Richtlinie für mehr Cybersicherheit, und 24 Länder bei der Reglung zum Schutz kritischer Infrastrukturen säumig.
Die NIS2-Richtlinie gilt für Unternehmen, die in kritischen Sektoren wie beispielsweise Abwasser- und Abfallwirtschaft, Energie, Verkehr, Herstellung kritischer Produkte oder öffentliche Verwaltung tätig sind. Ziel ist, deren Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit zu verbessern.
Dutzende Verfahren gegen Österreich
Die Vorschriften zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zur Resilienz kritischer Einrichtungen sollen das Funktionieren „lebenswichtiger Dienste für unsere Wirtschaft und Gesellschaft garantieren“.
Die EU-Länder haben nun zwei Monate Zeit, um die Umsetzung abzuschließen und der Kommission ihre Maßnahmen mitzuteilen. Reicht dies Brüssel nicht, erfolgt die nächste Stufe im Verfahren. Es kann sogar so weit kommen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden muss. Gegen Österreich laufen übrigens derzeit über 50 EU-Vertragsverletzungsverfahren.
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