Donald Trump – so hören wir von jenseits des Atlantiks – habe nun als Präsident die Möglichkeit, jenes runde Dutzend an Gerichtsverfahren, die gegen ihn laufen, samt und sonders einzustellen. Marine Le Pen, Chefin der französischen Rechten, läuft hingegen derzeit Gefahr, wegen der angeblich missbräuchlichen Verwendung von EU-Geldern gerichtlich verurteilt zu werden und damit das passive Wahlrecht zu verlieren, was ihr Antreten bei der nächsten Präsidentschaftswahl verhindern könnte.
In der Bundesrepublik wurde dieser Tage beim Höchstgericht ein Antrag auf Verbot der rechten „Alternative für Deutschland“ eingereicht. Und hierzulande fordert die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft die Auslieferung des FPÖ-Chefs wegen angeblicher Falschaussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
EINERSEITS wissen wir natürlich, dass eine unabhängige Justiz im Rahmen des freiheitlichen Rechtsstaats ein unveräußerlicher Bestandteil unserer Demokratie ist.
ANDERERSEITS gibt es kritische Stimmen, die meinen, dass die Justiz in vielen westlichen Staaten zunehmend linkslastig und solcherart zur politischen Waffe im „Kampf gegen rechts“ geworden ist. Die heimische WKStA jedenfalls kann man gewiss nicht verdächtigen, ein Hort konservativer oder gar rechter Gesinnung zu sein. Wobei ihre Anklageerhebungen gegen Politiker des rechten Spektrums immer häufiger zu Misserfolgen führen.
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