Einreisekriterium
ISR: Beamte dürfen am Flughafen E-Mails überprüfen
Die Anfrage der Bürgerrechtsorganisation war im Juni 2012 eingereicht worden. Grund waren Spekulationen in diversen Medien, die man dadurch bestätigt bekommen wollte.
Die Organisation zitierte am Mittwoch aus dem Antwortschreiben, wonach nur ausnahmsweise im Fall "relevanter verdächtiger Anzeichen" Einsicht in die E-Mails verlangt werde. Dies werde zudem nur mit Einwilligung des Betroffenen getan. Allerdings werde im Fall einer Weigerung dem Flugpassagier deutlich gemacht, dass dies dazu führen könne, dass ihm die Einreise verweigert werde, schrieb Weinstein. Lila Margalit von der Bürgerrechtsorganisation bezeichnete die Praxis als "drastische Invasion der Privatsphäre".
Kontrolle ist "einer Demokratie nicht angemessen"
"Diese 'Einwilligung', die unter der Drohung der Deportation gegeben wird, kann nicht als Grundlage einer derartig drastischen Invasion der Privatsphäre dienen", sagte Margalit. "Sicherheitskräften zu erlauben, nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage einer solch fadenscheiniger 'Einwilligung' derart eingreifende Maßnahmen zu treffen, ist einer Demokratie nicht angemessen."
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