Tierquälerei-Prozess

Rippenbruch bei Kuh „übersehen“: Bauer angeklagt

Tirol
12.11.2024 08:08

Nach einem Vorfall auf der Alm mit einer verletzten Kuh musste ein Tiroler (74) auf der Anklagebank des Landesgerichts Innsbruck Platz nehmen. War die in der Folge unterlassene ausreichende Hilfe eine Tierquälerei?

Prozesse gegen Landwirte, die allzu sorglos mit den ihnen anvertrauten Tieren umgehen, gehören am Landesgericht zur Tagesordnung. Zum konkreten Vorfall war es im Juli vergangenen Jahres gekommen.

Offene Rippenfraktur beim Tier
Was war passiert? Eine seiner Kühe stürzte auf einer Alm ab, verletzte sich und wurde im Anschluss vom Angeklagten ins Tal gebracht. Dort behandelte er die Kuh, die sich unter anderem eine offene Rippenfraktur und Verletzungen an den Beingelenken zugezogen hatte, nicht angemessen. Die leidende Kuh musste schließlich eingeschläfert werden.

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Ich habe sie einfach etwa mit Steinöl eingeschmiert.

Der angeklagte Bauer zur Behandlung der Kuh

Der Einheimische bekannte sich bei der Verhandlung „teilweise schuldig“, wollte aber beispielsweise die offene Rippenfraktur erst gar nicht erkannt haben. „Ich habe sie einfach etwa mit Steinöl eingeschmiert“, sagte er. Der Rest würde – so seine falsche Annahme – „ganz von selbst heilen.“

Zu Tierquälerei-Prozessen kommt es am Landesgericht immer wieder.
Zu Tierquälerei-Prozessen kommt es am Landesgericht immer wieder.(Bild: Christof Birbaumer)

Amtstierärztin als Zeugin: „Kuh stark abgemagert“
Die Amtstierärztin zeichnete ein anderes Bild: „Die Kuh war stark abgemagert und hatte ganz offensichtlich starke Schmerzen.“ Das Tier hatte „zudem Fieber“ und außerdem eine Haltung, die auf den schlimmen Zustand deutlich hingewiesen habe. Das betonte auch die Staatsanwältin. „Sie hätten jedenfalls unbedingt einen Tierarzt hinzuziehen müssen, anstatt zu akzeptieren, dass es ihr stetig schlechter ging“, sagte sie zum Angeklagten streng.

Teilbedingte Geldstrafe verhängt
Dem schloss sich auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung an. „Sie sind Landwirt, kennen sich daher mit Kühen aus und hätten anders handeln müssen.“ Sie verhängte schließlich eine teilbedingte Geldstrafe. Der Mann muss die Hälfte der verhängten 720 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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