Prozess in Feldkirch

Zuerst Feuerwehrauto geklaut, dann Unfall gebaut

Vorarlberg
05.11.2024 06:15
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Die äußerst leichtsinnige Aktion eines 21-jährigen Bregenzerwälders hatte am Montag ein gerichtliches Nachspiel am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg.

Es ist Freitag, der 14. Juni dieses Jahres und daher Wochenende für den damals 20-jährigen Burschen. Nach ein paar Bier kommt der Süffel auf die Schnapsidee, mit dem Mercedes Sprinter der Feuerwehr Schnepfau eine Spritztour nach Dornbirn zu unternehmen. Auf dem Beifahrersitz ist ein Kumpel von der Partie. Doch schon beim Ausparken lassen die Fahrkünste des Alkolenkers sehr zu wünschen übrig: Er touchiert ein anderes Auto und verursacht dadurch einen Blechschaden in Höhe von 8000 Euro. Trotzdem lässt der 20-Jährige nicht von seinem Plan ab.

Mit Karacho und Blaulicht setzt er im geklauten Feuerwehrauto seine Fahrt nach Dornbirn fort. Dass er dabei nicht nur sich, sondern auch das Leben seines Beifahrers aufs Spiel setzt, scheint ihm zu dem Zeitpunkt egal. Das ändert sich, als er in Dornbirn viel zu schnell in eine Kurve fährt und dadurch den Wagen beinahe zum Kippen bringt. Endstation ist schließlich der Polizeiposten. Ein Alkoholtest beim Fahrer ergibt ein Ergebnis von 1,34 Promille. „Es tut mir alles sehr leid. Dass das keine gute Idee von mir war, weiß ich jetzt auch“, entschuldigt sich der mittlerweile 21-Jährige im Prozess am Montag.

Das findet Richter Dietmar Nußbaumer zwar sehr löblich, doch in Anbetracht der Tatsache, dass der Delinquent schon öfter auch im Zusammenhang mit Drogen gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat, jedoch gerichtlich unbescholten ist, stellt der Herr Rat klar: „Wenn ich mir die Verwaltungsstrafauskunft anschaue, stellen Sie im Straßenverkehr eine fortlaufende Gefahr dar. Da werden Sie umdenken müssen.“ Der Angeklagte nickt brav. So spricht der Richter ihn wegen unbefugter Inbetriebnahme eines Fahrzeuges und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig und verhängt eine teilbedingte Geldstrafe von 840 Euro.

Suchtberatung ist vonnöten
Zudem ergeht die Weisung auf Fortsetzung der Suchtberatung. Da die Versicherung bereits 6000 Euro des entstandenen Schadens übernommen hat, muss der Angeklagte der Gemeinde Schnepfau noch 2000 Euro bezahlen. Was der Herr Rat abschließend, so erklärt: „Wie kommt die Allgemeinheit dazu, einen Schaden zu zahlen, weil Sie in alkoholisiertem Zustand Ihren Spaß haben wollen?“ 

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