Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ist am Mittwoch ein 43-jähriger Tunesier im Prozess am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Arbeitslose hatte in Bregenz seinen American Stafford Mischling auf einen Afghanen gehetzt.
Der mehrfach vorbestrafte Hundebesitzer spricht von einem Unfall. Das Opfer und mehrere Zeugen des schlimmen Vorfalls von einem gezielten Angriff. Fakt ist, dass der Afghane (24) von Glück reden kann, dass er die Hundeattacke des American Stafford Mischlings überhaupt überlebt hat. Zwei große Narben an Rücken und Arm des Opfers lassen erahnen, mit welcher Kraft das Tier zugebissen haben muss. „Ich musste aufgrund der schweren Verletzungen die ersten beiden Wochen immer wieder ins Krankenhaus und war einen Monat arbeitsunfähig“, so der 24-jährige Bauarbeiter.
Auch heute noch habe er Schmerzen und leide unter Albträumen. Weshalb seine Anwältin Olivia Lerch für ihren Mandanten ein Teilschmerzengeld in Höhe von 2000 fordert. Ungeklärt bleibt der Auslöser für die Hundeattacke im August in den Bregenzer Seeanlagen. Dass es zwischen den beiden Männern kurz vor dem Vorfall zu einem Wortgefecht gekommen war, bestätigen die Zeugen. Auch, dass der Hundebesitzer den Kampfhund an der Leine geführt hatte.
Allerdings sei der Angeklagte mit dem Tier schnell und gezielt auf den Afghanen zugelaufen und habe dem American Stafford Mischling befohlen, den Mann zu beißen. Auf Nachfrage der Richterin beim Angeklagten, weshalb er dem Opfer keine Hilfe geleistet habe, antwortet dieser, die Bissattacke gar nicht bemerkt zu haben. Eine von vielen Versionen, die der Obdach- und arbeitslose Tunesier im Gerichtssaal auftischt. Von der Frau Rat darauf hingewiesen, schiebt dieser sein Potpourri an Aussagen auf seine Alkoholsucht. „Ich trinke jeden Tag. Ich vergesse in letzter Zeit immer mehr.“
Dem Alkohol abschwören
Das rechtskräftige Urteil lautet: zwei Jahre Haft, davon 16 Monate auf Bewährung. Sechs Monate aus einer ursprünglich zur Bewährung ausgesetzten Strafe werden widerrufen. Weil sich der Mann bereit erklärt, dem Alkohol den Kampf anzusagen, ergeht die Weisung auf eine ambulante Suchtberatung. Zudem bekommt der Tunesier einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Die 2000 Euro Teilschmerzengeld an das Opfer muss er binnen zwei Wochen zahlen. Wie, ist aber eine andere Frage.
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