Die Anklage hatte den sechs Männern vorgeworfen, ihren Villacher Geschäftspartner im Mai des vergangenen Jahres mehrfach bedroht und nach Laibach entführt zu haben, um Geld und Werkzeug zu erpressen. Es sei zwar keine brutale Gewalt angewandt und das Opfer auch nicht schlecht behandelt worden, für den Betroffenen sei die Situation dadurch aber nicht weniger bedrohlich gewesen, hatte der Staatsanwalt bei Prozessbeginn erklärt. Die Angeklagten hätten von der Lebensgefährtin des Opfers 30.000 Euro gefordert. Die Männer wurden bei der Geldübergabe in Slowenien festgenommen (Berichte siehe Infobox).
"Die Leute wollten nur ihr Geld und ihr Werkzeug"
Die Beschuldigten hatten sich der erpresserischen Entführung, auf die bis zu 20 Jahre Haft steht, nicht schuldig bekannt. Die Verteidiger stellten den Tatbestand anders dar. Der Entführte sei freiwillig mitgefahren, man sei in Kaffeehäusern gesessen und habe Spaß miteinander gehabt.
"Der Mann durfte telefonieren, er hatte nachts keinen Aufpasser, die Tür war unversperrt; die Leute wollten nur ihr Geld und ihr Werkzeug", so einer der Anwälte. Der Villacher hätte jederzeit gehen können, Gewalt oder Waffen seien keine im Spiel gewesen, erklärten die Verteidiger. Einer meinte sogar: "Der Entführungsvorwurf kam ihm vielleicht recht, weil er von seinen Geldsorgen ablenkte." Demnach liege nicht einmal eine Freiheitsentziehung vor, man könne bestenfalls von Nötigung sprechen. Darüber hinaus sei dem Villacher sehr wohl bewusst gewesen, dass er den Männern Geld schulde.
Drei Sprüche wegen "Irrtums der Geschworenen" ausgesetzt
Die Geschworenen fällten schließlich fünf Freisprüche und einen Schuldspruch wegen schwerer Nötigung - für jenen Mann, der als Subunternehmer vom Villacher Geld gefordert hatte. In diesem sowie zwei weiteren Fällen setzte der Richter die Urteile wegen "Irrtums der Geschworenen" jedoch aus. Die drei übrigen Beschuldigten, die die vergangenen zehn Monate in Untersuchungshaft verbracht hatten, wurden auf freien Fuß gesetzt - ihre Freisprüche blieben unbeeinsprucht.
Wann das Verfahren wiederholt wird, ist noch unklar, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Aussetzen eines Wahrspruchs wegen "Irrtums der Geschworenen" kommt äußerst selten vor, in Klagenfurt war das seit Jahrzehnten nicht mehr der Fall.
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