Prozess in Feldkirch

Schülerin hatte Vergewaltigung frei erfunden

Vorarlberg
03.10.2024 06:05
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Eine Teenagerin wollte sich wichtig machen, marschierte zur Polizei und behauptete, von einem Unbekannten vergewaltigt worden zu sein. Für diese Lüge wurde sie am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) zu 60 Sozialstunden verdonnert.

Anders als bei ihrem überaus entschlossenen Auftritt bei der Polizei nach der vermeintlichen Tat, gibt sich die mittlerweile 16-jährige Schülerin im Prozess recht kleinlaut, als ihr Staatsanwältin Karin Dragosits die Tragweite der dreisten Lügengeschichte vor Augen führt: „Vergewaltigung ist kein Bagatelldelikt, sondern ein schwerwiegender Vorwurf. Hätten Sie konkret eine Person der Vergewaltigung beschuldigt, würden Sie hier heute wegen des Verbrechens der Verleumdung sitzen. Darüber hinaus untergräbt man mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen mitunter die Glaubwürdigkeit jener, die tatsächlich Opfer einer solchen Tat geworden sind.“

Vor der Eishalle
Zum konkreten Fall: Die damals 15-jährige Oberländerin hatte Ende Dezember bei der Polizei ausgesagt, vor der Eishalle in Feldkirch von einem ihr unbekannten Mann angesprochen worden zu sein. Nach einem gemeinsamen Spaziergang sei sie zu ihm in die nahe gelegene Wohnung mitgegangen.

Auf der Bettkante sitzend habe der Unbekannte sie dann zu streicheln begonnen und anschließend vergewaltigt. Sogar eine detaillierte Täterbeschreibung gibt die Schülerin ab. Doch wo genau sich die Wohnung des mutmaßlichen Peinigers befindet, weiß sie nicht. Die Ermittlungen werden aufgenommen, diese laufen jedoch völlig ins Leere.

„Meine Mandantin hat einen Fehler gemacht“
Der Verdacht, dass das Mädchen die Sache frei erfunden hat, erhärtet sich. Worauf die Schülerin erneut einvernommen wird. Doch das vermeintliche Opfer schweigt eisern. Im Prozess versucht die Verteidigung eine Lanze für die Lügnerin zu brechen: „Meine Mandantin hat einen Fehler gemacht. Ihre Eltern haben sich getrennt. Sie wollte Aufmerksamkeit. Aber man muss die Kirche schon im Dorf lassen: Die Beschuldigte ist gerade erst 16 Jahre alt geworden und auf dem Sprung vom Kindesalter zur Erwachsenen. Sie kann die strafrechtlichen Dimensionen einer Falschaussage noch nicht kennen.“

Weil die Schülerin einsichtig ist und unbescholten, kommt die Delinquentin in den Genuss einer Diversion in Form von 60 Sozialstunden. Diese muss nun sie binnen eines halben Jahres ableisten.

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