Anders als Zivildiener sind Grundwehrdiener in Österreich nicht von der ORF-Haushaltsabgabe befreit. Die Freiheitlichen üben eben daran in Person von Niederösterreichs Landesvize Udo Landbauer scharfe Kritik. Der ORF verteidigt sich und erklärt die rechtliche Lage.
Näher am Kunden und sparsamer soll der ORF in Zukunft werden. Das ging klar aus der im Zuge der Aktion „Stimme Österreichs“ durchgeführten Umfrage hervor. Und das soll bei der bis März 2025 nötigen ORF-Reform berücksichtigt werden.
Bis dahin wird auch der Umstand diskutiert werden, dass Grundwehr-, anders als Zivildiener, bei der ORF-Haushaltsabgabe zur Kasse gebeten werden.
„Grundsätzlich ist hier zu sagen, dass die Befreiung ja nicht nur für den ORF gilt.“ „Grundwehrdiener gelten vor dem Gesetz als quasi ,vollversorgt‘, anders als Zivildiener“, heißt es dazu allgemein vom ORF. Die Entschädigung, die Grundwehrdiener beziehen, würde nicht als wiederkehrende Leistung öffentlicher Hand aus sozialen Gründen gelten und somit nach den gesetzlichen Richtlinien keine Anspruchsgrundlage für eine Befreiung vom ORF-Beitrag darstellen, wird ergänzt.
Nicht so stehen lassen will das Niederösterreichs FPÖ-Landesvize Udo Landbauer. Er übt Kritik: „Die Österreicher müssen endlich von der Zwangsgebühr befreit werden. Dass Grundwehrdiener vom ORF Länge mal Breite abgezockt werden, während Zivildiener befreit sind, zeigt nur, wie ungerecht diese Haushaltsabgabe ist.“
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